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Fiedler maßregelt OeNB in Bankskandal

Der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) wird im Bankenskandal um die Commerzialbank Mattersburg vorgeworfen, sich zu bedeckt zu halten. Das sieht auch der frühere Rechnungshof-Präsident und ehemalige Beirat bei Transparency International Österreich, Franz Fiedler, so.

Laut Fiedler ist die Nationalbank jedenfalls dazu angehalten, mit an der Aufklärung beizutragen, und das möglichst rasch. Das deponierte der ehemalige RH-Chef am Freitag im ORF-Mittagsjournal. Seines Wissens ist bereits eine Amtshaftungsklage auch gegen die Nationalbank, wenn schon nicht eingebracht, so doch in Arbeit.

Man wisse – mit Blick auf die Abfolge der Bankenskandale in Österreich in den letzten 25 Jahren – nicht, ob nicht eine andere Bank ebenso wackle wie die Commerzialbank Mattersburg. Es müsse auch verhindert werden, dass sich Nachahmer finden.

„Hätte Verdachtsmomenten nachgehen müssen“

Die Notenbank hätte, nachdem sie 2015 bei der Commerzialbank Hinweise auf Verfehlungen gefunden und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt habe, in den darauffolgenden Jahren den relevanten bankrechtlichen Verdachtsmomenten nachgehen müssen. Die Staatsanwaltschaft sei bei Behandlung dieser Anzeige nur in der Weise gebunden gewesen, strafrechtliche Verantwortungen zu prüfen. Ob das damals erhoben werden konnte oder nicht, werde man sehen. Er schließe das keinesfalls aus.

„Nebeneinander vieler Kontrollinstanzen“

In der Causa seien alle Kontrollinstanzen, interne (Revision, Aufsichtsrat) wie externe (Wirtschaftsprüfer, Prüfer der Genossenschaft als Mutter, Bankenaufseher von Nationalbank und Finanzmarktaufsicht, FMA) aufgerufen. Fiedler hat in Österreich den Eindruck, dass das Nebeneinander vieler Kontrollinstanzen in der Praxis oft kein Mehr an Transparenz bringe, eher weniger. Nach Auftauchen von Verdachtsmomenten, und die seien ja auch aufgetaucht in den letzten Jahren, sei viel zu wenig der Sache im Kern nachgegangen worden. Stattdessen verlasse sich eine Instanz auf die andere, und wenn die andere nichts gefunden habe, nehme man das als Freibrief, auch selber nicht mehr zu unternehmen.

Ob Amtshaftungsklagen gegen die Republik in Sachen Mattersburg-Bank überhaupt Chancen haben? Gewisse Chancen sieht Fiedler, vor allem wenn man davon ausgehen sollte, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unterlaufen seien. Leichte Fahrlässigkeit sei im Zusammenhang mit Bankenaufsicht ja ausgeschlossen. Es könne, so Fiedler im Mittagsjournal, durchaus sein, dass der eine oder andere Prüfer vielleicht sogar im Verbund mit der Bank bzw. den Malversationen stand – das sei aber eine reine Vermutung. Er könne dazu nichts sagen.

„Man sollte eigentlich etwas vorsichtiger geworden sein“

Bankenskandale sind für Fiedler hierzulande keine Neuerung, er erinnerte an BAWAG, Hypo Alpe Adria und auch an die Bank Burgenland. „In diesem Bundesland sollte man eigentlich etwas vorsichtiger geworden sein.“

Im Fall der burgenländischen Commerzialbank Mattersburg ist für die Prüfung der Genossenschaft als Bankmutter die Landesregierung zuständig. Jedenfalls gebe es eine politische Verantwortung. Ob es auch eine finanzielle Verantwortung gebe, was Fiedler nicht ausschließt, wäre in näheren Erhebungen zu klären – nämlich ob vonseiten der Landesregierung alles Notwendige vorgekehrt wurde, den Schadenseintritt zu verhindern oder zumindest eine frühzeitige Aufdeckung vorzunehmen.

ÖNB weist Kritik zurück

In der Causa Commerzialbank Mattersburg äußerte sich erstmals die OeNB zu Vorwürfen, sie sei ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen. Die OeNB verteidigte sich in einer Stellungnahme, man habe schon 2015 Mängel in der Bilanz gefunden und beanstandet. Schließlich sei es den genaueren Prüfungen der Nationalbank zu verdanken, dass die Bilanzfälschungen bei der Commerzialbank überhaupt aufgedeckt worden seien – mehr dazu von Hanna Sommersacher im Ö1 Morgenjournal: