Commerzialbank in Mattersburg
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Anwalt leitet Amtshaftungsverfahren ein

Nach dem Auffliegen des Commerzialbank-Skandals hat Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) eine Amtshaftungsklage des Landes gegen die Republik angekündigt. Auch die Grazer Anwaltskanzlei Christandl und Partner möchte Geld von der Republik holen.

Die steirische Anwaltskanzlei vertritt vor allem Kunden, die mehr als die von der Einlagensicherung abgedeckten 100.000 Euro verloren haben. Man habe ein Amtshaftungsverfahren eingeleitet, so Anwalt Harald Christandl gegenüber dem ORF-Burgenland. Ein erster Schritt zu einer Amtshaftungsklage. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe Fehler gemacht.

Aufsichtsbehörde hätte früher agieren müssen

Die Finanzmarktaufsicht garantiere Anlegerschutz und sei daher verhalten alle Auffälligkeiten zu prüfen und ihnen nachzugehen. Die Aufsichtsbehörde hätte viel früher agieren müssen. Man hätte die Aufsichtsperson schicken müssen, die sich der Sache genauer annehmen hätte müssen. Der Vorwurf richte sich derzeit ausschließlich gegen die Finanzmarktaufsicht, weil diese den Anlegern und Sparern garantiert, dass ordentlich beaufsichtigt wird. Durch Unterlassung bestimmter weiterer Pflichten sei hier ein Schaden eingetreten, der kausal sein könne und auch werde, so Christandl.

Anwalt Harald Christandl
RA Christandl & Partner

Man ersuche nun die Finanzmarktaufsicht die Sache zu prüfen und innerhalb der gesetzlichen Fristen eine Erklärung abzugeben, dass sie dem Grunde nach eine Haftungserklärung abgebe. Die Höhe des Schadens stehe noch nicht fest. Wie hoch die Forderung der Mandanten sei, könne man derzeit noch nicht sagen. Es bleibe abzuwarten wie hoch die Auszahlungsbeträge der Einlagensicherung seien, es bleibe abzuwarten, ob es eine Quote gebe, es bleibe auch abzuwarten, inwieweit die Bankprüfer oder sonstige Haftungsträger in Anspruch genommen werden, so der Anwalt.

Schreiben an Bundeskanzler und Finanzminister

Man sei jetzt am Beginn und wolle langjährige Gerichtsverfahren verhindern und schauen, dass eine Haftung abgegeben wird. Man habe nun ein Forderungsschreiben an die Republik abgerichtet und darum gebeten dem Grunde nach eine Haftung abzugeben, so Christandl. Das Begehren sei nun in einem Schreiben an den Präsidenten der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, dargelegt worden. In einem weiteren Schreiben wandte sich der Anwalt an Bundeskanzler Sebastian Kurz und Finanzminister Gernot Blümel (beide ÖVP), um sie um „Mithilfe bei einem raschen, unkomplizierten Lösungsprozess zu ersuchen“.

Republik kann drei Monate prüfen

Die Republik hat jetzt drei Monate Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen und zu entscheiden. Man habe das bei ähnlichen Verfahren bei anderen Bankenpleiten auch schon so gemacht und im Endeffekt habe man damit, wenn auch über das Gericht, ein vernünftiges Ergebnis erreicht, so Christandl.