Land Burgenland plant Preisregulierung für Bauland, Baustelle in Eisenstadt
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Politik

Änderungen in Novelle des Raumplanungesetzes

Änderungen im Raumplanungsgesetz sorgten zuletzt für Diskussionen: Die SPÖ will neue Regelungen für große Photovoltaikanlagen, außerdem soll das Horten von Bauplätzen so unattraktiv wie möglich gemacht werden. In der Begutachtungsphase wurden viele Gespräche geführt, der Gesetzesentwurf wurde in einigen Details geändert.

Die Änderungen betreffen Details, die grundsätzliche Stoßrichtung der Novelle bleibt gleich: Bauland soll vor allem im Norden günstiger werden, vorhandenes Bauland soll tatsächlich auch bebaut werden. Wer es als Geldanlage oder Altersvorsorge aufheben will, zahlt künftig eine Abgabe. Je nach Standort durchaus ein paar hundert Euro pro Jahr. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Bauplatz für ein Kind oder Enkelkind unter 30 Jahren aufgehoben wird. Ist das nicht der Fall und der Eigentümer will die Abgabe nicht zahlen und den Bauplatz auch nicht verkaufen, wird das Grundstück in Grünland zurück gewidmet.

Wird der Bauplatz verkauft, muss gleichzeitig eine Baulandmobilisierungsvereinbarung abgeschlossen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der neue Eigentümer auch tatsächlich baut. Der Begriff „unbebautes Bauland“ wird im veränderten Gesetzesentwurf nun zeitlich definiert.

Dorner: „Wir haben 35 Prozent Baulandreserve“

„Hier haben wir definiert, dass die Baulandwidmung mehr als fünf Jahre bestehen muss und es erst dann zu einer Abgabe kommt. Uns war wichtig, dass wir aufgrund dieser Stellungnahme aber unsere politischen Ziele und unseren Fokus nicht verlieren. Und dieser Fokus ist ganz klar, nämlich dass wir dem Thema Baulandreserve entgegen wirken wollen. Wir haben im Burgenland 35 Prozent Baulandreserve“, so der zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

Photovoltaikanlage
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Die Änderungen der Novelle betreffen auch Photovoltaik-Anlagen

Diesen Wert will die SPÖ unbedingt drücken. Widmet eine Gemeinde Grünland in Bauland um und verkauft dann die aufgeschlossenen Bauplätze, so gilt künftig ein relativ niedriger Maximalpreis. Der wird nicht – wie im ersten Entwurf vorgesehen – durch Zahlen von der Statistik Austria ermittelt, sondern von Gutachtern. Der Maximalpreis sollte ursprünglich nur für Einheimische gelten. „Hier hätten wir im Entwurf drei Jahre Hauptwohnsitz definiert gehabt, der nachzuweisen ist. Hier haben wir ein wenig aufgeweicht, und haben es so definiert, dass nach Maßgabe der Verfügbarkeit dieses leistbare Bauland zur Verfügung gestellt wird“, so Dorner.

Große PV-Anlagen nicht nur für Landesgesellschaften

Bei den Photovoltaikanlagen wollte die Landesregierung zunächst, dass nur eine Landesgesellschaft große Anlagen mit mehr als 100 Quadratmetern errichten darf. Diesen Plan hat man aufgegeben. Auch private Betreiber dürfen solche Anlagen bauen, allerdings nur in vom Land definierten Eignungszonen. Damit will die Regierung den Landschaftsschutz gewährleisten. Außerdem müssen die Betreiber alternative Nutzungskonzepte berücksichtigen, zum Beispiel Bürgerenergiegemeinschaften.

ÖVP fühlt sich bestätigt, Kritik von den Grünen

Seitens der ÖVP heißt es, dass der Gesetzesentwurf zur Raumplanung offensichtlich verfassungswidrig gewesen sei. „Wir haben diese Bedenken bereits von Anfang angemerkt. Den Plan, sich über Landes-Photovoltaikanlagen ein Körberlgeld zum Auffüllen des großen Doskozil-Budgetlochs zu holen, musste aufgegeben werden“, so Landesparteiobmann Christian Sagartz.

Den Grünen hingegen gehen die Änderungen nicht weit genug. „Nach wie vor wird durch Ausnahmen für Bebauungen in Abwanderungsgebiete der politischen Willkür Tür und Tor geöffnet: So wird etwa das Bauen in Landschaftsschutzgebieten ausdrücklich erlaubt“, so der Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller.