Politik

Land plant Preisregulierung von Bauland

Rund ein Jahr nach dem Beschluss für ein neues Raumplanungsgesetz plant die rote Alleinregierung nun eine Novelle. Ziel dieser Novelle sei es, ein Explodieren der Grundstückspreise zu verhindern, finanzierbares Bauen zu ermöglichen und so auch Abwanderung zu verhindern.

Die geplante Gesetzesnovelle hat drei Schwerpunkte. Einer davon ist die geplante Widmungsabgabe für Bauland. Die Höhe der Abgabe soll, je nach Gemeinde unterschiedlich, zwischen 0,5 und 2,5 Prozent eines per Verordnung der Landesregierung festzulegenden Preises betragen. Ausgenommen davon soll der Eigenbedarf sein.

Auch familiärer Bedarf ausgenommen

Ausgenommen seien auch Kinder, also Familien, die Bauplätze hätten und sie für die Kinder oder sogar für die Enkelkinder bereithalten wollen, sagte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Die Abgabe soll nur diejenigen treffen, die mehr Bauland zur Verfügung haben, als es der familiäre Bedarf rechtfertigen würde.

Land Burgenland plant Preisregulierung für Bauland, Baustelle in Eisenstadt
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Preisexplosionen für Bauland möchte man mit diesen Maßnahmen einen Riegel vorschieben

Der zweite Aspekt der Gesetzesnovelle ist eine Preisregulierung. Der Baulandpreis setze sich in weiterer Folge aus einem durch die Statistik Austria ermittelten Fünfjahresmittelwert zusammen, der durch einen 40-Euro-pro-Quadratmeter-Aufschlag für die Erschließung ergänzt werde, so Doskozil. Ein Beispiel: Wenn heute ein Quadratmeter Baufläche im Bezirk Neusiedl am See möglicherweise 200 Euro koste, werde der Preis zukünftig 80 Euro betragen, so Doskozil.

Auch Rückwidmungen möglich

Der Gesetzesenwurf sieht vor, dass die Gemeinden bei Vorhandensein von Baulandreserven mit den Grundstückseigentümern Verhandlungen aufnehmen und einen „leistbaren Kaufpreis“ festlegen. Wenn die Verhandlungen scheitern, müssten neue Flächen in Bauland umgewidmet werden. Dabei müsse die Preisregulierung eingehalten werden. Es könne in der Folge auch zu Rückwidmungen von nicht verfügbarem Bauland kommen, so Doskozil.

Vorkaufsrecht für Gemeindemitglieder

Der dritte Aspekt: Gemeinden soll erlaubt werden, eine Art Vorkaufsrecht für ihre Bürgerinnen und Bürger durchzusetzen. Die Voraussetzung: Die Gemeindebürgerinnen und -bürger müssen ihren Wohnsitz seit drei Jahren in der Gemeinde gemeldet haben. Erst dann haben sie Anspruch auf das Vorkaufsrecht von Gemeindegrundstücken. Steht ausreichend Bauland zur Verfügung, könne es auch an Nichtgemeindebürger verkauft werden, heißt es vom Land.

Härtefallklausel gegen Abwanderung

Um Abwanderung zu verhindern, solle zudem eine Härtefallklausel in die Gesetzesnovelle aufgenommen werden, wo man von den Raumplanungsgrundsätzen ein wenig abweichen könne, um individuell in diesen Abwanderungsregionen möglicherweise auch Bauten zuzulassen, die aufgrund der bestehenden Raumplanungsgrundsätze nicht möglich wären, sagte dazu Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

Landesrat Heinrich Dorner und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil bei der Präsentation der Planungen zur Novelle des Raumplanungsgesetzes
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Landesrat Heinrich Dorner und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil haben die Pläne zur Novelle am Dienstag präsentiert

Die Landesregierung rechnet mit heftigen Diskussionen – die geplanten Maßnahmen seien aber unumgänglich, um einerseits zu verhindern, dass es eine Preisexplosion gebe. Andererseits seien diese Bestimmungen aber auch wichtige Instrumentarien, um sicherzustellen, dass sich junge Menschen Wohnen im Burgenland auch leisten könnten, so Doskozil. Die Gesetzesnovelle soll jetzt in Begutachtung geschickt werden, Ziel sei ein Landtagsbeschluss im Dezember, hieß es am Dienstag.

Kritik seitens der ÖVP

Die SPÖ wolle in Zukunft Bauplatzeigentümer unter dem Deckmantel einer „Baulandmobilisierung“ zur Kasse bitten, sagte der designierte ÖVP-Landesparteiobmann Christian Sagartz. Doskozil wolle mit einer neuen Steuer offenbar Geld in die leere Landeskassa spülen. Man dürfe die Bürger aber in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich belasten, es gebe daher eine klare Absage seitens der ÖVP, so Sagartz.

Grüne begrüßen Widmungsabgabe

In der Widmungsabgabe zur Novelle des Raumplanungsgesetzes sahen die Grünen einen Schritt in die richtige Richtung. „Unsere langjährige Forderung, nicht dauernd Bauland zu widmen, sondern vorhandenes Bauland zu nutzen, wird nun endlich umgesetzt. Wir werden aber darauf achten, dass sich die Landesregierung nicht wieder selbst aus ihrem Gesetz ausnimmt“, so die grüne Klubobfrau Regina Petrik. Sie warnte zugleich vor einer Fehlentwicklung beim Vorkaufsrecht von Gemeinden. „Bauland als Gemeinde zu kaufen und dann nach eigenem Ermessen weiterzugeben könnte auch als Freibrief zur Freunderlwirtschaft unter dem Deckmantel der Raumordnung missbraucht werden“, so Petrik. Gefordert seien klare Regeln und Transparenz.

FPÖ spricht von „Regulierungsfantasien“

Die FPÖ ortet „umfassende Regulierungsfantasien“. Dass Doskozil einen Maximalpreis für Grundstücke festlegen wolle, sei „rundweg abzulehnen“, sagte FPÖ-Wohnbausprecher und Landtagsabgeordneter Alexander Petschnig. Auch das geplante Vorkaufsrecht stelle seiner Ansicht nach einen Eingriff in das verfassungsmäßige Eigentumsrecht der Menschen dar, sagte Petschnig. Sollte dieser Punkt tatsächlich beschlossen werden, erwäge die FPÖ den Gang zum Verfassungsgerichtshof. In der geplanten Widmungsabgabe sieht Petschnig einen positiven Ansatz: „Denn wer mit Grund und Boden spekuliert, soll dafür auch bezahlen.“

NEOS sehen mehrere Kritikpunkte

Mehrere Punkte der geplanten Novelle zum Raumordnungsgesetz sah NEOS-Landessprecher Eduard Posch kritisch. So sei es nicht nachvollziehbar und auch klar abzulehnen, dass die Gemeinden, das Land und Landesbetriebe von der geplanten Widmungsabgabe befreit sein sollen. Der bekannten Freunderlwirtschaft würde dadurch Tür und Tor geöffnet, so Posch.