Land Burgenland plant Preisregulierung für Bauland, Baustelle in Eisenstadt
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Mayer: Neue Raumplanung verfassungswidrig

ÖVP und Grüne üben weiter Kritik an der geplanten Novelle zum Raumplanungsgesetz. Ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer bezeichnet die Novelle in mehreren Punkten als verfassungswidrig. Dem widerspricht der zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ).

Die Novelle des geplanten Gesetzes sieht vor, dass größere Photovoltaikanlagen in der Freifläche künftig nur noch auf Landesflächen errichtet werden dürfen. Dadurch werde laut dem vom Bundesverband Photovoltaic Austria beauftragten Gutachten von Mayer eine Monopolstellung des Landes geschaffen und das sei gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch, kritisierte der designierte ÖVP-Landesparteiobmann, Christian Sagartz. Es beschränke die Niederlassungsfreiheit, so wie sie unionsrechtlich fixiert sei. Das Land nehme hier eine marktbeherrschende Stellung ein, hier finde ein Missbrauch durch Landesgesetzgebung statt und es widerspreche den Dienstleistungsrichtlinien der EU, weil man ja Unternehmer ausschließe.

Markus Ulram und Christian Sagartz
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Die ÖVP erneuerte am Mittwoch ihre Kritik an der geplanten Gesetzesnovelle

Ein weiterer Kritikpunkt ist für die ÖVP die Baulandmobilisierungsabgabe, die künftig für unbebaute Bauplätze bezahlt werden soll. Sie sei laut Gutachten nicht ausreichend definiert, weil keine Maximalhöhe festgelegt werde. In dem Gutachten stehe klar, dass das eine Willkür sei, sagte ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.

Petrik: „Zurück an den Start“

Auch die Grünen übten am Mittwoch Kritik: Die Novelle öffne politischer Willkür Tür und Tor und bringe am Ende mehr Probleme als sie lösen würde, sagte Grünen-Klubobfrau Regina Petrik. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien im Ansatz immer interessant, aber in der konkreten Durchführung würden letztlich alle Grundsätze der Raumplanung, der Raumordnung ausgehebelt. „Und deswegen müssen wir eigentlich da sagen: zurück an den Start“, erklärte Petrik.

 Astrid Rössler und Regina Petrik
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Grüne Nationalratsabgeordnete Astrid Rössler und Regina Petrik

Petrik empfahl, sich das Bundesland Salzburg zum Vorbild zu nehmen. Dort sei ein mehrjähriger Prozess aufgesetzt worden, wo Probleme gemeinsam definiert und gemeinsam Lösungen erarbeitet worden seien.

ÖVP überlegt Verfassungsklage

Die Gesetzesnovelle befindet sich derzeit in Begutachtung und könnte im Dezember von der SPÖ-Alleinregierung beschlossen werden – wovon aber zumindest die ÖVP aufgrund des vorliegenden Gutachtens nicht ausgeht. Sollte es dennoch dazu kommen, zieht man seitens der Volkspartei auch eine Verfassungsklage in Betracht. Dafür wären zwölf Mandatarsunterschriften notwendig.

Dorner verteidigt Entwurf mit anderem Gutachten

Landesrat Dorner (SPÖ) verteidigte den Entwurf zur Novelle des Raumplanungsgesetzes am Mittwoch gegen die Kritik von ÖVP und Grünen. Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung von Photovoltaikanlagen in der Freifläche auf Flächen des Landes bezüglich EU-Recht und Verfassungsrecht sei durch ein Gutachten belegt. Verbesserungsvorschlägen stehe man jedenfalls offen gegenüber. In Teilbereichen könne es noch zu Nachschärfungen kommen.

Sämtliche Stellungnahmen, die zur Novelle des Raumplanungsgesetzes eingehen, werde man eingehend prüfen, hieß es aus dem Büro des Landesrates. Gegen die Baulandmobilisierungsabgabe würden im Gutachten keine substanziellen Einwände erhoben. „Aus unserer Sicht ist die Stoßrichtung des Landes absolut richtig und auch notwendig: Wir wollen das spekulative Horten von unbebautem Bauland unterbinden, so wie das auch andere Bundesländer tun“, so Dorner. Um soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten, werde es bei der Baulandmobilisierungsabgabe Ausnahmen für Kinder und auch Enkelkinder geben. Ziel sei es, Bauland für die Burgenländer günstiger und Wohnen leistbarer zu machen.

SPÖ-Landesgeschäftsfüher Roland Fürst meinte dazu, die Photovoltaik-Lobby habe ein Gutachten zur geplanten Raumplanungsnovelle in Auftrag gegeben, welches die ÖVP und die Grünen nun nutzen würden, um ihre Kritik an der Novelle zu erneuern.