FFP2-Masken
APA/Barbara Gindl
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Coronavirus

Quarantäne-Aus: Pflichten von Arbeitnehmer und -geber

Die Quarantäne für CoV-Infizierte ist ab Montag Geschichte. Menschen, die sich nicht krank fühlen, dürfen mit der FFP2-Maske unter anderem in die Arbeit gehen. Grundsätzlich müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewisse Pflichten wahrnehmen – zum Beispiel eine Infektion melden.

Grundsätzlich gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, so Arbeitsrechtsexperte Mario Popovits von der Arbeiterkammer Burgenland. „Das heißt, man muss selbstverständlich sowohl die Behörden, als auch, aufgrund einer Treuepflicht, den Arbeitgeber darüber informieren, dass man mit Covid-19 erkrankt ist. Wenn man eben keine Symptome hat, und es ist im Betrieb Maskenpflicht, muss man diese Maskenpflicht wahren. Wenn man in die Arbeit kommt und dem Chef nicht sagt, dass man infiziert ist und dem Chef dadurch ein Schaden entsteht oder man grob fahrlässig die Maske nicht aufbehält und dadurch ein Schaden steht, wird man unter Umständen auch schadensersatzpflichtig sein.“

Arbeitgeber muss Masken-Tragen kontrollieren

Dienstgebern ist es laut Arbeiterkammer selbst überlassen, ob Covid-19-positive Mitarbeiter im Betrieb arbeiten dürfen oder ob sie zum Schutz der anderen von daheim arbeiten. Denn der Arbeitgeber trägt die Fürsorgepflicht. „Wenn jetzt der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht nicht einhält, nicht kontrolliert, ob die Dienstnehmerinnen und die Dienstnehmer, die infiziert in der Arbeit sind, ordentlich die Maske tragen, dann kann man im schlimmsten Fall auch den Arbeitgeber zur Rechenschaft ziehen. Ist auch womöglich ein Straftatbestand nach dem Strafgesetzbuch“, so der Rechtsexperte.

Gegenüber Kunden keine Meldepflicht

Arbeitet ein positiv getesteter Dienstnehmer, muss er das gegenüber seinen Kunden aber nicht kommunizieren, so Popovits. „Gesetzlich vorgesehen ist es jedenfalls nicht und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es offen kommuniziert wird. Wenn jetzt jemand eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, ist das vielleicht auch geschäftsschädigend, wenn dann quasi plakatiert wird: ‚Ja, meine
Dienstnehmer sind jetzt gerade positiv‘. Also es ist im Gesetz nicht vorgesehen und in der Praxis kann ich mir auch nicht vorstellen, dass das passieren wird.“