Coronavirus

Ärztekammer sieht Quarantäne-Aus kritisch

Ab Montag gelten in ganz Österreich neue Spielregeln bezüglich der CoV-Maßnahmen. Personen, die ein positives Testergebnis haben, müssen nicht mehr in Quarantäne. Für das Land Burgenland gelten allerdings zusätzliche Maßnahmen. Von der Ärztekammer kommt Kritik zum Quarantäne-Aus.

Ab Montag darf man sich mit einem positiven Coronavirus-Test weitgehend frei bewegen. Wenn man keine Symptome hat, darf man etwa ins Gasthaus, ins Schwimmbad, in die Kirche und auch in die Arbeit gehen, muss aber permanent eine FFP2-Maske tragen – mehr dazu in Aus für Quarantäne: Neue Regeln, anhaltende Kritik. Der Vizepräsident der burgenländischen Ärztekammer, Michael Schriefl, sieht diese Entscheidung eher kritisch.

FFP2-Maske ist keine Garantie

„Die FFP2-Maske ist eine Risikoreduktion, sie ist keine hundertprozentige Garantie. Man muss wahrscheinlich die Arbeitssituation des Betreffenden evaluieren: Wenn das jemand ist, der alleine den ganzen Tag in einem Büro sitzt oder irgendwo alleine in einem Lager arbeitet oder mit einem Lkw fährt und kaum Kontakt mit anderen Menschen hat, ist es sicher unproblematisch. Wenn jemand, ein Infizierter, trotz FFP2-Maske in einem Großraumbüro sitzt, wo noch eine gewisse Luftzirkulation notwendig ist, dann: Wäre es mein Büro, würde ich ihn nach Hause schicken“, so Schriefl.

Krankenhaus Eisenstadt
ORF
Die Test- und Maskenpflicht in den Spitälern bleibt aufrecht

Test- und Maskenpflicht bleibt in Spitälern

So sieht es auch das Land Burgenland und hat deshalb eigene Maßnahmen definiert, die ab Montag gelten. Landesbedienstete, Mitarbeiter in landesnahen Betrieben sowie Landeslehrerinnen und Landeslehrer, die positiv getestet worden sind, müssen zu Hause bleiben, auch wenn sie keine Symptome haben. Das gilt auch für Pflegeheime, alle KRAGES-Spitäler und auch das Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt schließt sich dem an – mehr dazu in Keine infizierten Mitarbeiter in Spitälern und Schulen. In den Spitälern bleibt außerdem die bestehende Test- und Maskenpflicht aufrecht.