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Chronik

Vogelgrippe: Stallpflicht in Teilen des Burgenlandes

In Teilen des Burgenlandes gilt ab Dienstag die Stallpflicht für Geflügel. Betroffen sind die Bezirke Jennersdorf und Güssing, sowie Regionen im Mittel- und Nordburgenland. Mit dieser behördlichen Maßnahme soll der Ausbruch der Vogelgrippe verhindert werden. Die Stallpflicht gilt nur für Betriebe mit mehr als 50 Tieren.

Die Vogelgrippe, auch Geflügelpest genannt, verläuft für infiziertes Geflügel meist tödlich, übertragen wird sie durch Wildvögel. Seit Ende Oktober werden in manchen Regionen Österreichs vermehrt tote Wildvögel gefunden, die an jenem Virus verendet sind, der die Vogelgrippe auslöst. Betroffen sind vor allem Zugvögel, wie Kraniche und Graugänse. Geflügelhalter müssen in ganz Österreich ganzjährig ihre Hühner und Puten bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln schützen.

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Ab 50 Tieren müssen diese in Stallungen

Stallpflicht ab Dienstag

In machen Regionen, darunter auch in Teilen des Burgenlandes, werden diese Schutzmaßnahmen ab Dienstag durch die Stallpflicht verschärft. Betroffen sind die Bezirke Jennersdorf und Güssing, sowie Teile des Mittel- und Nordburgenlandes. Es sind Gebiete, in denen größere Geflügelhalter ansässig sind, zum Beispiel Draßmarkt (Bezirk Oberpullendorf). Ab 50 Tieren müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden. Diese Stallpflicht sei gerechtfertigt, sagt Wolfgang Pleier von der Abteilung Tierzucht in der Landwirtschaftskammer. „Wildgeflügel wird von Hausgeflügel getrennt und somit könnte eine der größten Infektionsquellen unterbunden werden“, so Pleier. Bei Menschen sind in Europa bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.