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Chronik

Geflügelpest: Stallpflicht in drei Bezirken

Aufgrund des stark erhöhten Vogelgrippe-Risikos gilt seit Dienstag auch im Burgenland die Stallpflicht. Betroffen von der Regelung sind Betriebe in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg.

Die Stallpflicht gilt für Betriebe mit mehr als 50 Hühnern. Das trifft in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg derzeit auf 150 bis 200 Betriebe zu.

LWK: Vorsichtsmaßnahmen reduzieren Risiko

Wichtig sei, darauf zu achten, dass Kontakt zu Wildvögeln vermieden und kein Kot in die Stallungen gebracht wird, so Wolfgang Pleier von der Landwirtschaftskammer. Diese Vorsichtsmaßnahmen empfehle er auch jenen Betrieben, die weniger als 50 Hühner haben. Die Gefahr der Vogelgrippe sei auch im Burgenland vorhanden, durch das Einhalten der Maßnahmen, könne diese allerdings reduziert werden, so Pleier.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Vogelgrippe um ein Grippevirus, das zu Infektionen und auch zum Tod von Geflügel führen kann, so Pleier.

Grafik Vogelgrippe Stallpflicht
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Im Burgenland sind die Bezirke Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg betroffen

Hygienevorschriften beim Betreten des Stalls

Auch für Menschen, die den Stall betreten, gelten strenge Hygienevorschriften, denn wenn sich nur ein einziges Huhn infiziert, müssen alle Hühner des Stalls getötet werden. Vor sechs Jahren galt österreichweit zuletzt die Stallpflicht, damals musste ein Hobby-Geflügelhalter in St. Margarethen all seine 100 Hühner keulen.

Trotz Stallpflicht dürfen Freilandeier weiter als solche bezeichnet werden, zumindest 16 Wochen lang. Die Legeleistung der Hühner wird durch die Stallpflicht erfahrungsgemäß nicht beeinträchtigt – aber das Freiland geht ihnen ab. „Wir versuchen natürlich das Bestmögliche zu machen. Sie müssen beschäftigt und bei Laune gehalten werden. Da ist es gut, wenn man Stroh von der Decke hängen lässt, oder Picksteine auslegt, sodass die Hühner in Bewegung sind“, sagte Josef Lunzer, Geflügelbauer in Tadten (Bezirk Neusiedl am See).

Geflügelpest: Stallpflicht in drei Bezirken

Aufgrund des stark erhöhten Vogelgrippe-Risikos gilt seit Dienstag auch im Burgenland die Stallpflicht. Betroffen von der Regelung sind Betriebe in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg.