Am Samstag trete die Novelle der Geflügelpest-Verordnung in Kraft. Das bedeute, dass die Stallpflicht in allen Gebieten, in denen sie bisher galt (für Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel), aufgehoben werde, heißt es von der Landwirtschaftskammer.
Ganz Österreich bleibt Risikogebiet
Ganz Österreich werde aber weiterhin als „Gebiet mit hohem Eintragsrisiko“ eingestuft. Das bedeutet konkret, dass bundesweit strenge Biosicherheitsbestimmungen an den Betrieben einzuhalten sind. So müsse weiterhin drauf geachtet werden, dass es zu keinem Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel komme.
Die Stallpflicht wurde im Burgenland Anfang Jänner in den Bezirken Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg verhängt – mehr dazu in Geflügelpest: Stallpflicht in drei Bezirken und Geflügelpest: Vorsicht auch bei privater Haltung.