Zu Beginn des Prozesses bekannte sich der angeklagte Wiener erwartungsgemäß schuldig: schuldig der fahrlässigen Körperverletzung, im Sinne der Anklage. Dann schilderte er den Hergang: Er und sein Kamerad hätten aus Spaß gerauft, dann hätten sie Zielübungen gemacht – ohne Magazin. Warum er dann aber doch sein Magazin in die Pistole geschoben und die Waffe geladen hatte, könne er sich bis heute nicht erklären. In der Version des Opfers klang der Hergang anders. Demnach habe es weder Rangelei noch Zielübungen gegeben. Was die Schilderungen des Hergangs betrifft, gab es also Widersprüche. Außerdem hatte das Opfer selbst über Funk Hilfe holen müssen, weil sein Kamerad in einer Art Schockstarre gewesen sei.

Entschuldigung beim Opfer
Bevor die Richterin das Urteil verkündete, ergriff der 20-jährige Angeklagte noch einmal das Wort und richtete sich an jenen Mann im Gerichtssaal, den er am Morgen des 2. Juni in einem Hochstand bei Nickelsdorf angeschossen hatte. Er wolle sich bei ihm entschuldigen – es tue ihm sehr leid. Das Unfallopfer nahm die Entschuldigung ohne sichtbare Regung zur Kenntnis. Dass der 19-Jährige noch lebt und keine groben bleibenden Schäden davon getragen hat, bezeichnen Ärzte als Wunder. Der Wiener hatte einen Bauchdurchschuss samt Darmperforation erlitten.

1.000 Euro Schadenersatz
Für die Richterin schien klar, dass es sich jedenfalls um einen Unfall gehandelt hatte – und gemäß Anklage um eine fahrlässige Körperverletzung. Mildernd bewertete sie, dass der Angeklagte unbescholten war und sich reumütig zeigte. Sie verurteilte ihn zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf drei Jahre bedingt. Außerdem muss er dem Opfer 1.000 Euro Schadenersatz zahlen. Weil alle das Urteil akzeptierten, ist es rechtskräftig.