„Die Soldaten haben die Waffe unbefugt herausgenommen, sie haben sogenannte Übungen gemacht damit, was also während des Einsatzes streng und strikt verboten ist“, sagte Verteidigungsministeriumssprecher Michael Bauer. Die beiden hätten so lange geladen, entladen und wieder geladen, bis sie nicht mehr gewusst hätten, welchen Zustand die Waffe gehabt habe.
Gegen ausdrückliches Verbot gehandelt
Die zwei Soldaten hätten dann auch gegenseitig mit der Waffe aufeinander gezielt, so Bauer. Der Schütze habe bei seiner Befragung auch angegeben, dass er wisse, dass das ausdrücklich verboten gewesen sei und dass er auch während seiner Ausbildung mehrmals darauf hingewiesen worden sei. „Er hat es aber dennoch gemacht“, so Bauer.
Anklage wahrscheinlich
Dem verletzten Soldaten gehe es den Umständen entsprechend gut, sagte der Ministeriumssprecher. Er sei auch schon wieder auf den Beinen, könne einige Schritte in seinem Zimmer im Spital machen und auch schon wieder essen. Nun liegt der Ball bei der Staatsanwaltschaft. Sie wird vermutlich gegen den 20-jährigen Schützen Anklage erheben. Ein Prozess wegen grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung scheint wahrscheinlich. Im Falle eines Urteils drohen dem Soldaten bis zu drei Jahre Gefängnis.