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Einlagensicherung klagt Republik auf 490 Mio.

Im Skandal um die Commerzialbank hat die Einlagensicherung nun die Republik geklagt. ESA-Chef Stefan Tacke bestätigte der APA einen Bericht der „Kronen Zeitung“ (Freitagausgabe). Am Donnerstag habe die ESA eine Amtshaftungsklage auf 490 Millionen Euro beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.

Die ESA will vom Staat das Geld zurück, das sie den geschädigten Bankkunden des Commerzialbank-Skandals ausbezahlt hat: 490 Millionen Euro. Die Einlagensicherung finanziert sich aus Beiträgen der Banken. Dadurch sind bis zu 100.000 Euro pro Person und Institut abgesichert. Die Amtshaftungsklage richte sich trotz der hohen Gerichtsgebühren auf den vollen Schadensbetrag, und nicht zunächst auf einen Teilbetrag, sagte Tacke: „Wir sind der Ansicht, dass die für die Republik handelnden Organe – die Finanzmarktaufsicht, die Österreichische Nationalbank, vor der Finanzmarktaufsicht das BMF als Bankenaufsicht damals und auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft – die ihnen gesetzlich übertragenen Aufsichtspflichten nicht ausreichend wahrgenommen haben. Wäre das wahrgenommen worden, wären die Machenschaften rund um die Commerzialbank schon viel früher entdeckt worden und der Schaden für die Einleger viel geringer gewesen.“

Verfassungsgerichtshof soll prüfen

In der Klage regt die ESA auch eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit einer Bestimmung im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (Paragraf 3) an, wonach die Aufsicht gegenüber den Anlegern für Schäden, die bei ihrer Vollziehung entstünden, nicht hafte. „Das würde heißen, dass niemand für die Untätigkeit der FMA und der Nationalbank bei der Commerzialbank die Republik auf Schadenersatz klagen könnte“, sagt Tacke. Deswegen glaube man, dass die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung nicht gegeben sei. Dies werde auch durch ein von der ESA eingeholtes Gutachten gestützt. Der Verfassungsgerichtshof solle daher diese Bestimmung prüfen.

Das Land Burgenland kündigte vor einiger Zeit eine Klage beim Verfassungsgerichtshof wegen dieses Paragrafen an.

Stefan Tacke (Einlagensicherung) zur Klage gegen die Republik

Einlagensicherungsgeschäftsführer Stefan Tacke begründet die Klage der Einlagensicherung gegen die Republik auf 490 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflichten.

Finanzprokuratur sieht keine Haftung der Republik

Die ESA habe der Finanzprokuratur als Vertreterin des Bundes zunächst ein Aufforderungsschreiben geschickt. Nach drei Monaten habe die Finanzprokuratur geantwortet, dass sie keine Haftung der Republik sehe. Deswegen sei nun die Klage eingebracht worden. Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, sieht keine Ansprüche der Einlagensicherung gegen die Republik. Die Einlagensicherung stehe im Eigentum der österreichischen Banken und sei daher ein „professioneller Gläubiger“, der sich in der Bankwirtschaft auskennen müsse. Sie habe auch von Gesetzes wegen die Möglichkeit, sich Informationen von ihren Mitgliedsinstituten zu beschaffen, auch von der Commerzialbank Mattersburg.

„In dem gerichtlichen Verfahren wird es daher insbesondere darum gehen, ob es der Einlagensicherung nicht selbst erkennbar gewesen war, dass das Geschäftsmodell der Commerzialbank Mattersburg hinterfragungswürdig ist“, sagte Peschorn zur APA: Wenn der FMA nun vorgehalten wird, dass diese erkennen hätte können, dass bei der Commerzialbank Mattersburg etwas nicht gestimmt hat, dann muss man diesen Vorwurf auch der Einlagensicherung machen.

Peschorn verwies darauf, dass seines Wissens nach die Masseverwaltung im Insolvenzverfahren des burgenländischen Geldinstituts bis dato noch nicht alle Ansprüche der Einlagensicherung anerkannt habe. „Wir müssen daher in dem Verfahren auch hinterfragen, welche Personen alle von der Einlagensicherung entschädigt wurden und ob diese dazu legitimiert waren“, kündigte Peschorn an.

SPÖ Burgenland sieht sich bestätigt

Die SPÖ Burgenland sieht sich in der ESA-Klage bestätigt. Diese würde zeigen, dass es sich bei der Pleite der Commerzialbank um ein Versagen der Bundesbehörden, insbesondere der Finanzmarktaufsicht und der Nationalbank handelt. Für Landesgeschäftsführer Roland Fürst steht fest: „Das Land trägt keinerlei Schuld.“