Das Landhaus in Eisenstadt
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Politik

Mindestlohn im Landesdienst vor Beschluss

Am Mittwoch beginnt der Budgetlandtag. Zwei Tage lang stehen dabei die Finanzpläne des Landes im Mittelpunkt. Der Beschluss über das Budget fällt dann am Donnerstag. Da wird auch das neue Besoldungsrecht für Landesbedienstete beschlossen.

Das neue Besoldungsrecht sieht einen Mindestlohn von 1.700 Euro netto im Landesdienst vor. Der Mindestlohn stellt einen wesentlichen Eckpunkt in den Vorhaben von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) dar – mehr dazu in SPÖ wirbt für Mindestlohn. Betroffen sind all jene, die ab 1. Jänner 2020 neu in den Landesdienst, beziehungsweise auch in die Burgenländische Krankenanstaltengesellschaft KRAGES aufgenommen werden.

Mehr als 4.000 Personen könnten umsteigen

Diejenigen, die schon jetzt einen gültigen Vertrag haben, können in das neue Gehaltssystem wechseln, müssen aber nicht. Das betrifft rund 2.000 Landesbedienstete und etwa 2.050 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KRAGES. Im bisherigen System ist das Einkommen am Beginn der Laufbahn niedriger und steigt mit zunehmendem Dienstalter dann stark an.

Im neuen Besoldungsmodell gibt es höhere Einstiegsgehälter – eben mindestens 2.450 Euro brutto, also 1.700 Euro netto – und auch länger werdende Vorrückungszeiträume. Gegen Ende der Berufslaufbahn gibt es dann flachere Gehaltskurven. Bezahlt wird im neuen System nicht nach Ausbildung, sondern nach der Art des Arbeitsplatzes.

Zulagen werden Teil des Gehalts

Bisher gab es einen wahren Dschungel an Zulagen – von der Bildschirm-, über eine Schmutz- bis hin zu einer Ergänzungszulage. All diese Zulagen sind nun Teil des Gehalts und werden 14 Mal im Jahr ausbezahlt. Ein Chauffeur im Landesdienst hat bisher etwa durch die vielen Zulagen gut verdient. Im Krankheitsfall hat er diese Zulagen aber nicht erhalten. Im neuen System bekommt er nun von vornherein ein besseres Gehalt. Vordienstzeiten aus der Privatwirtschaft werden mit dem neuen Dienstrecht nun uneingeschränkt angerechnet.

Karfreitag und Martini gesetzlich freie Tage

Die Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Mittagspause bleibt weiterhin bezahlte Arbeitszeit, effektiv gearbeitet soll also insgesamt 37,5 Stunden gearbeitet werden. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf wurde die bezahlte Mittagspause gestrichen, nach Kritik – unter anderem von Gewerkschaft und Arbeiterkammer – bleibt sie nun bestehen. Der Allerseelentag, der 2. November, ist für die neuen Mitarbeiter kein Feiertag mehr. Karfreitag und Martini sind jetzt hingegen als freie Tage im Gesetz verankert. Die Zahl der Urlaubstage wird von derzeit 28 auf 25 Tage reduziert. Ab dem 43. Lebensjahr gibt es für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer dann eine Urlaubswoche mehr.

Insgesamt elf Institutionen haben Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben, vom Landesrechnungshof über den Personalausschuss des Landes bis hin zur Ärztekammer. Sie kritisierte unter anderem die Einstiegsgehälter für Ärzte als zu niedrig.

SPÖ, FPÖ und Grüne wollen zustimmen

Ein Umstieg auf das neue Landesbedienstetengesetz ist ab 1. Jänner 2020 möglich. Das Land rechnet damit, dass rund 25 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und hier vor allem weniger qualifizierte Personen – ins neue System umsteigen werden. SPÖ, FPÖ und Grüne haben im Vorfeld angekündigt das neue Landesbedienstetengesetz zu beschließen. Die ÖVP und LBL-Mandatar Manfred Kölly wollen nicht zustimmen.