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Commerzialbank: RH-Bericht kritisiert ÖNB und FMA

Warum sind die Betrügereien in der Commerzialbank Mattersburg so lange unbemerkt geblieben? Antworten gibt ein neuer Rechnungshofbericht: Hinweise auf die Betrügereien seien demnach von der Finanzmarktaufsicht nur unvollständig an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden.

Der Rechnungshof hat die Bankenaufsicht unter die Lupe genommen und sich mehrere Geldinstitute genauer angeschaut, darunter die 2020 in Konkurs gegangene Commerzialbank Mattersburg. Für die Bankenaufsicht sind die Nationalbank (ÖNB) und die Finanzmarktaufsicht (FMA) zuständig. In ihrem Zusammenspiel ortet der Rechnungshof, gelinde gesagt, Verbesserungsbedarf.

Den Rechnungshofsbericht gibt es HIER zum Download

Generell werden zu lange Abstände zwischen den Vor-Ort-Prüfungen bemängelt. Im Fall der Commerzialbank gab es zwischen 2003 und 2014 keine einzige Vor-Ort-Prüfung. Nach Ansicht des Rechnungshofes hätte spätestens 2010 eine solche erfolgen sollen. Im Jahr 2015 erhielt die Finanzmarktaufsicht während einer Vor-Ort-Prüfung durch die Nationalbank einen Whistleblower-Hinweis, wonach der Vorstandsvorsitzende der Bank betrügerisch agiere. Die ÖNB überprüfte den Hinweis und meldete an die FMA, dass sie den Wahrheitsgehalt der Vorwürfe nur unvollständig beurteilen könne.

FMA an WKStA: Kein Verdacht auf Untreue

Zeitgleich hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA den anonymen Hinweis erhalten und ein Verfahren eingeleitet. Die FMA teilte der WKStA aber mit, dass die Vorwürfe gegen das Kreditinstitut nicht bestätigt werden konnten. Die FMA legte allerdings weder das Dokument der ÖNB bei, noch wies sie auf die nur begrenzte Prüfung durch die ÖNB hin. Die FMA forderte die WKStA auf, von Ermittlungen Abstand zu nehmen, es bestehe kein Verdacht auf Untreue.

Illustration zum Thema „Rechnungshof“ (29.12.2020)
HERBERT PFARRHOFER / APA / picturedesk.com
Der Rechnungshof in Wien

Das Ganze verlief im Sand. Der Vorstand der Bank konnte noch jahrelang weiter seinen betrügerischen Aktivitäten nachgehen. Auch, weil offenbar auch den Wirtschaftsprüfern, die die Bilanzen der Bank geprüft habe, nichts aufgefallen ist. Der Rechnungshof empfiehlt der FMA und der ÖNB, mehr auf die Qualität dieser Prüfleistungen zu achten. Im Falle der Commerzialbank kommen diese Ratschläge allerdings zu spät.