Vater vor Prozess wegen fahrlässiger Tötung
APA/THERESA PUCHEGGER
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Gericht

Mädchen ertrank in Therme: Bedingte Haft für Vater

Ein 39-jähriger Wiener, dessen fünfjährige Tochter im März in der Sonnentherme Lutzmannsburg (Bez. Oberpullendorf) ertrunken ist, ist am Dienstag am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden.

Der Mann hatte seine beiden Kinder alleine gelassen und war für über 20 Minuten ins Thermenrestaurant und in den Außenbereich gegangen. Vor Gericht bekannte er sich unter Tränen schuldig.

Richterin Birgit Falb verurteilte den Wiener – noch nicht rechtskräftig – wegen grob fahrlässiger Tötung. Während er im Restaurant und im Außenbereich unterwegs war, sprang seine fünfjährige Tochter, die noch nicht schwimmen konnte, ohne Schwimmhilfe in ein rund 1,9 Meter tiefes Becken und ertrank. Ein Badegast bemerkte das im Wasser treibende Mädchen. Das Kind starb jedoch trotz Erster Hilfe und Reanimationsmaßnahmen später in der Klinik Donaustadt in Wien.

„Er ist ein gebrochener Mensch“

Warum er die Kinder alleine gelassen habe, könne er sich nicht mehr erklären, sagte der 39-Jährige unter Tränen. Er habe den Mädchen gesagt, sie sollten sitzen bleiben und nicht ins Wasser springen – und habe angenommen, dass sie das, wie sonst auch, befolgen werden. Der Wiener müsse nun selbst damit leben, dass er seine Tochter verloren habe, betonte sein Anwalt: „Er ist seit diesem Vorfall ein gebrochener Mensch. Er wird sich diesen fatalen Fehler selbst bis ans Ende seiner Tage nicht verzeihen können.“

Die sechsmonatige Haftstrafe wird dem 39-Jährigen bei einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Neben den 2.700 Euro Geldstrafe muss er jeweils 15.000 Euro an die Mutter, von der er geschieden ist, und die Schwester des verstorbenen Mädchens zahlen. Letztere war in der Therme dabei und hat laut Falb auch eine Zeit lang den Reanimationsversuchen an der Fünfjährigen zugesehen.

Vater vor Gericht
ORF/Auer
Der Vater wurde zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt

Die Staatsanwaltschaft warf dem Vater vor, seine Aufsichtspflicht grob fahrlässig vernachlässigt zu haben, was zum tragischen Ertrinken des Kindes geführt habe. Die Polizei ermittelte zunächst auch gegen den Geschäftsführer der Therme sowie gegen den Bademeister. Dabei ergaben sich allerdings keine Anhaltspunkte für fahrlässiges Verhalten, diese Ermittlungsverfahren wurden eingestellt – mehr dazu in Fünfjährige starb nach Badeunfall in Therme und Tote Fünfjährige: Ermittlungen gegen Vater laufen.