Grundeigentümer ab 5.700 m² – und das kann ein Waldstück oder ein größerer Obstgarten sein – dürfen am kommenden Sonntag wählen, wahlberechtigt sind auch Pfarr- oder Urbarialgemeinden. Aber auch Personen ohne Grund und Bodenbesitz sind bei der Wahl zugelassen, wenn sie hauptberuflich auf eigene Rechnung in der Land- oder Fortwirtschaft tätig sind. Die Wählerverzeichnisse liegen in den Gemeinden auf, ab Dienstag muss auch in jeder Gemeinde bekanntgegeben werden, wo und wann am Sonntag gewählt werden kann.
Wer zur Wahl geht, sollte einen Ausweis wie etwa einen Reisepass oder einen Führerschein mitbringen. Es kann auch per Briefwahl gewählt werden, diese musste aber bis Mitte März beantragt werden, die Wahlkarte muss dann bis spätestens 27. März um 16.00 Uhr bei der Kreiswahlbehörde einlangen.
32 Mandate werden vergeben
Drei Listen stellen sich heuer der Wahl. Es geht um die Vergabe von 32 Mandaten in der Landwirtschaftskammervollversammlung, 24 Mandate hält derzeit der ÖVP Bauernbund, acht die SPÖ-Bauern. Landesweit antreten werden neben dem Bauernbund und den SPÖ-Bauern auch die freiheitlichen Bauern, sie haben 2018 den Einzug in die Vollversammlung nicht geschafft.
Jede Wählerin oder Wähler kann ähnlich wie bei der Gemeinderatswahl bis zu drei Vorzugstimmen bei der Landwirtschaftskammerwahl am Sonntag vergeben. Ein vorläufiges Ergebnis wird es bereits am Sonntag geben, das offizielle Endergebnis erst nach der Auszählung der Briefwahlkarten nächste Woche.