Commerzialbank, Commerzialbank-Filiale in Mattersburg
ORF/Spieß
ORF/Spieß
Commerzialbank

Oberlandesgericht: Land haftet nicht für Schäden

Das Land Burgenland muss für Schäden in Folge der Commerzialbank-Pleite nicht haften. Das hat nach einem erstinstanzlichen Urteil im Vorjahr nun auch das Oberlandesgericht Wien festgestellt. Die Klage ist von der Anwaltskanzlei Talos/Brandl eingebracht worden, die zwei geschädigte Kundinnen vertreten hatte.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen. Die Kläger müssen die Gerichtskosten in der Höhe von 5.000 Euro bezahlen.

CMB-Kundinnen wollten Schadenersatz vom Land

Zwei Kundinnen der Commerzialbank hatten bei der Bankenpleite im Juli 2020 87.000 bzw. 426.000 Euro verloren. Das Geld wollten sie unterstützt von der Anwaltskanzlei Brandl/Talos vom Land als Schadenersatz retour – mehr dazu in Klagen gegen Land: Erster Prozess am 1. Juni und CBM-Prozess: Privatkunden klagen Land.

Das Kernargument war, dass das Land als Revisionsverband die Eigentümergenossenschaft nicht selbst geprüft, sondern den Wirtschaftsprüfer TPA beauftragt hatte. Damit habe das Land seine gesetzlichen Pflichten verletzt, weil die TPA auch die Commerzialbank geprüft habe und damit Teil der Malversationen hätte sein können. Durch die Pflichtverletzung des Landes seien die Betrügereien nicht aufgeflogen und damit die beiden Kundinnen geschädigt worden.

Jahresrückblick Politik 2020 – Commerzialbank
ORF

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat eine Revision an den Obersten Gerichtshof nicht für zulässig erklärt, es bleibt aber die Möglichkeit einer außerordentlichen Revision. Ob die beiden Sparerinnen diesen Weg tatsächlich gehen wollen, werde aber erst besprochen, sagte deren Anwalt Ernst Brandl (Brandl & Talos).

Zink sieht Rechtsansicht des Landes bestätigt

Schon das Landesgericht hat diese Klage im Vorjahr abgewiesen – mehr dazu in Urteil in CMB-Prozess: Land muss nicht zahlen. Nun hat auch das Oberlandesgericht nach der Berufung festgestellt, dass das Land nicht haftet. Johannes Zink, der Anwalt des Landes sieht die Rechtsansicht des Landes zu 100 Prozent bestätigt. Es sei nochmals klar gestellt worden, dass Verfehlungen rein auf Bundesebene und bei den Beschuldigten im Strafverfahren zu suchen seien. Die kühne Rechtsansicht der Kläger sei schlichtweg verfehlt.