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ORF.at/Michael Baldauf
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Politik

Urteil in CMB-Prozess: Land muss nicht zahlen

Das Land Burgenland trifft an der Pleite der Commerzialbank Mattersburg (CMB) kein Verschulden, es ist damit auch nicht für die Schäden haftbar. Das stellte nun auch das Landesgericht Eisenstadt in einem Urteil in erster Instanz fest.

Die zwei privaten Geschädigten aus Mattersburg und Wien haben insgesamt fast 514.000 Euro verloren, die von der Einlagensicherung nicht gedeckt waren. Sie wurden von der Kanzlei Brandl/Talos vertreten und haben das Land Burgenland auf mehr als eine halbe Million Euro geklagt – mehr dazu in Klagen gegen Land: Erster Prozess am 1. Juni und CBM-Prozess: Privatkunden klagen Land.

Richterin: Beide Vorwürfe nicht stichhaltig

Kernargumentation der Klage war, dass das Land durch die Übernahme der Revision der Eigentümergenossenschaft auch für alle Schäden hafte. Es sei kein unabhängiger und weisungsfreier Revisor bestellt worden, sondern jene Firma TPA, die ja auch die Commerzialbank geprüft hat. Einem ordentlichen Prüfer hätten die Malversationen auffallen müssen – so die Klage. Weiters habe das Land als Revisionsverband die Überwachungspflicht verletzt.

Das Land Burgenland – vertreten von Anwalt Johannes Zink – hat diese Vorwürfe stets bestritten. Auch im Untersuchungsausschuss hat der Gutachter Herbert Motter kein Verschulden des Landes festgestellt. Beide Vorwürfe werden nun auch im 71-Seiten starken Urteil der Richterin Carmen Pirker als nicht stichhaltig ausgeführt und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen. Das Land hätte zwar Unterlagen zu unvollständigen Revisionsberichten einfordern müssen, aus dieser Pflichtverletzung erwachse aber mangels Kausalität zum Schadenseintritt keine Haftung.

Commerzialbank Hirm
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Die ehemalige Commerzialbank-Filiale in Hirm

Johannes Zink, Anwalt des Landes, zeigt sich sehr zufrieden: „Klar ist, dass ein anderer Ausgang dieses Verfahren womöglich zu einer Vielzahl weiterer Klagen in weit höherem Ausmaß gegen das Land Burgenland geführt hätte“, so Zink. Ernst Brandl, Anwalt der Klägerinnen, wird hingegen berufen: „Wenn das Gericht die Klage abweist, dann heißt das, dass auch nachlässige und schlampige Prüfungen keine Konsequenzen haben. Wenn das so ist, dann muss uns das der Oberste Gerichtshof sagen. Daher werden wir in die nächste Instanz gehen und Berufung erheben“, so Brandl.

Doskozil will nun „lückenlose Aufklärung“ im Bund

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) begrüßt das Urteil des Landesgerichts: „Wie bereits zuvor der Untersuchungsausschuss bestätigt nun auch ein unabhängiges Gericht, dass das Land Burgenland kein Verschulden an der Commerzialbank-Pleite hat“, so Doskozil. Er verlangt lückenlose Aufklärung auf Bundesebene: „Es muss nun rasch geklärt werden, ob ein Kontrollversagen der Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht vorliegt“, so Doskozil.

Commerzialbank-U-Ausschuss
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Der Untersuchungsausschuss zur Commerzialbank

Für die burgenländische SPÖ zeige das Urteil des Landesgerichts, dass das Land „keine Verantwortung am Kriminalfall Commerzialbank“ trägt, so SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst. So sehr sich die Opposition auch bemühe, dem Land die Schuld in die Schuhe zu schieben, gehe diese Rechnung nicht auf, so Fürst. Klubobmann Robert Hergovich verweist wie Doskozil auf den Untersuchungsausschuss, wo „sowohl der Verfahrensrichter als auch der unabhängige Experte klar festhielten, dass das Land keine Verantwortung im Kriminalfall Commerzialbank trägt“, so Hergovich.