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CMB: Brief des Landesgerichts sorgt für Aufregung

Ein RSB-Brief des Landesgerichts Eisenstadt sorgt zur Zeit bei rund 2.500 Angeschriebenen für Aufregung. Es geht um die Commerzialbank-Pleite: Der Masseverwalter der Bank fordert von den angeschriebenen Personen Geld. Der Grund: Sie halten laut dem Schreiben Anteile an der Genossenschaft, die Hauptaktionärin der Commerzialbank AG war.

Rund 2.500 Namen finden sich auf der Liste, die vom Landesgericht Eisenstadt verschickt wurde. Alle Genannten halten – teilweise seit Jahrzehnten – Anteile an der Eigentümergenossenschaft der Commerzialbank und sind damit haftbar. Die geforderten Beträge sind zumeist gering: Von der großen Mehrzahl dieser Personen wird ein Beitrag von 7,27 Euro verlangt, zahlbar binnen 14 Tagen. Der Brief selbst ist voller juristischer Paragraphen und für Nicht-Juristen nur schwer zu verstehen.

Commerzialbank, Commerzialbank-Zentrale in Mattersburg
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Die ehemalige Commerzialbankzentrale in Mattersburg

Aber auch einige andere Dinge an dem Schreiben sorgen für Verwunderung bei den Betroffenen. So kann etwa jeder, der das Schreiben erhalten hat, Namen, Geburtsdatum, Adresse und Höhe der Forderung der jeweils anderen Betroffenen einsehen. Außerdem ist in dem Schreiben auch eine Liste von verstorbenen Genossenschaftern beigefügt, samt ihren Angehörigen, die als Erben bezeichnet werden – wieder mit Namen, Adressen und Geburtsdaten. Viele Betroffene fragen sich nun, ob all das mit dem Datenschutz vereinbar ist.

Schreiben ging auch an längst verstorbene Personen

Auf dem letzten Stand dürfte die Liste nicht sein, denn sie wurde auch an längst verstorbene Personen geschickt, die laut Liste aber noch leben sollen. Auch ein Schreiben des Masseverwalters der Commerzialbank, der Rechtsanwaltskanzlei Kosch und Partner, ist beigefügt. Bei Kosch und Partner verweist man heute nach einer ORF-Anfrage auf das Landesgericht Eisenstadt.

Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
Das Landesgericht in Eisenstadt

Landesgericht bezieht sich auf Genossenschaftsgesetz

Dort verweist man wiederum auf die gesetzliche Verpflichtung, die Liste der Genossenschafter bei Gericht aufzulegen. Das gilt laut Genossenschaftsgesetz auch für die Nennung von Erben, erklärte Landesgerichtspräsident Karl Mitterhöfer gegenüber dem ORF Burgenland. Ob die Liste datenschutzrechtlich in Ordnung ist, sei nicht Sache des Landesgerichts, so Mitterhöfer. Man komme nur den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes nach.

Wer der Meinung ist, zu Unrecht angeschrieben worden zu sein, kann das bei Gericht melden und sozusagen Einspruch erheben – über diese Fälle wird bei einer Tagsatzung am 11. Oktober entschieden. Weil die Verwirrung unter den Angeschrieben derart groß ist, hat das Landesgericht einen Juristen abgestellt, an den sich Betroffene telefonisch melden können. Das Landesgericht ist unter der Telefonnummer 02682/701 erreichbar.