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Kultur

23.037 Stimmberechtigte in Güssing

Die Landeswahlbehörde hat am Mittwoch das Prozedere für die Volksbefragung zum Kulturstandort Güssing am 27. Juni festgelegt. 23.037 Personen sind vorläufig stimmberechtigt, hieß es zur APA.

Am 27. Juni entscheidet der Bezirk Güssing darüber, ob das sanierungsbedürftige Kulturzentrum oder die Burg Güssing zu einem modernen Kultur- und Veranstaltungszentrum ausgebaut werden soll. Je nach Standort sollen zwischen 20 und 50 Mio. Euro investiert werden – mehr dazu in Volksbefragung: Burg oder KUZ.

Die formalen Weichen für die Volksbefragung hat die Landesregierung mit Festlegung des Termins bereits im April gestellt – mehr dazu in Kulturstandort Güssing: Volksbefragung am 27. Juni. Ebenso wurde die Fragestellung im Wortlaut fixiert. Bei der Volksbefragung am 27. Juni 2021 sind alle Männer und Frauen stimmberechtigt, die am Tag der Abstimmung das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag, dem 9. April 2021, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Abstimmungsgebiet – einer Gemeinde des Bezirkes Güssing – ihren Wohnsitz haben.

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Burg Güssing Entwurf
FOTO-MUIK | PICHLER & TRAUPMANN ARCHITEKTEN
Auf der Basis von Vorstudien wurden Visualisierungsentwürfe des modernisierten KUZ Güssing bzw. der zum Kultur- und Veranstaltungszentrum ausgebauten Burg Güssing erstellt
Burg Güssing Entwurf
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Entwurf für die Burg
Entwurf KUZ Güssing
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Entwürfe für beide Projekte wurden erstellt – hier jener für das KUZ
Entwurf KUZ Güssing
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Entwurf für das KUZ
Burg Güssing
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Die Burg in Güssing
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Das Kulturzentrum in Güssing
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Das Kulturzentrum in Güssing ist sanierungsbedürftig
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Das Kulturzentrum in Güssing
Güssing, Rathaus
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Das Rathaus in Güssing

Keine Briefwahl

Die Wahllokale und die Abstimmungszeit sind von der Gemeindewahlbehörde spätestens am 14. Tag vor der Volksbefragung – am 13. Juni 2021 – festzusetzen. Stimmberechtigte, die sich am Tag der Abstimmung nicht in ihrer Gemeinde aufhalten, können die Ausstellung einer Stimmkarte beantragen. Dies muss spätestens am 25. Juni 12.00 Uhr bei der Wohnsitzgemeinde erfolgen. Abgegeben werden kann sie nur in einer Gemeinde des Abstimmungsgebietes und nur am Tag der Abstimmung. Eine Briefwahl ist nicht möglich.

Im Vorfeld der Volksbefragung wird es ab Ende Mai eine Informationsoffensive geben, um eine auf Fakten basierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Das Ergebnis werde die Basis für die weitere Vorgangsweise sein. Geplant ist, dass die Landesimmobilien Burgenland als Projektleiter auf Grundlage von ersten Vorstudien einen internationalen Architektenwettbewerb für das Siegerobjekt ausschreiben. Der Baustart in Güssing soll frühestens 2023 erfolgen.