Die schärfsten Gegner der Gatterjagd finden sich im Verein gegen Tierfabriken (VGT). Deren Obmann Martin Balluch wollte am Montag an der Pressekonferenz des für Jagdwesen zuständigen SPÖ-Landesrats Leonhard Schneemann im Kulturzentrum Eisenstadt teilnehmen. Weil eine Störaktion vermutet wurde, verlegte der Landesrat seinen Auftritt in einen anderen Saal.
Treibjagden im Gatter streng geregelt
Um dem Tierschutz in der Gatterjagd gerecht zu werden, wird es in Zukunft einige Auflagen geben. Die „Bewegungsjagd“, also die Treibjagd, bei der die Tiere buchstäblich in die Ecke gedrängt werden, wird grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind laut Schneemann jedoch möglich. „Es ist nur mehr auf den Einzelfall abgestellt. Es muss mit Gutachten nachgewiesen werden, dass hier der Tierschutz und die Weidgerechtigkeit eingehalten werden“, so Schneemann.
Bisher konnte in Jagdgattern von 1. Oktober bis 31. Jänner maximal fünfmal innerhalb dieser Zeit bewegtes Wild gejagt werden, so Schneemann. Das solle jetzt eben nicht mehr möglich sein. „Die Einhaltung wird strengstens kontrolliert und bei Vergehen mit voller Härte bestraft“, betonte er. Eine Bewilligung in Einzelfällen könne auch nur in diesem Zeitfenster erfolgen.
Dasein des Landesjagdverbandes praktisch beendet
Die zweite große Neuerung im Gesetz betrifft den Landesjagdverband. Sein Dasein wird praktisch beendet. Die Pflichtmitgliedschaft wird abgeschafft, der Verband verliert damit seine Finanzierungsgrundlage. Die einzelnen Jäger ersparen sich dadurch 70 Euro jährlich.
Unterstützung für das Gesetz kam bei der Pressekonferenz vom Jäger Herbert Weltler. „Ein einziges Mal habe ich meine Stimme abgeben können. Da hat es dann aufgrund eines engagiertes Jägers zwei Listen gegeben, die Liste wurde dann aber natürlich untergebuttert. Im Endeffekt funktioniert der Verein so wie in der Volksrepublik China oder in Nordkorea. Das heißt: Die Delegierten wählen wieder ihre Delegierten“, so Weltler. Bis Ende 2022 kann der Verband noch wie bisher weiterexistieren. Die neuen Regeln bezüglich der Gatterjagd werden so schnell wie möglich in Kraft treten.
Neue Freischadensregelung
Die Freischadensregelung werde entbürokratisiert. Künftig entstehe „erst ab einer tatsächlichen Schädigung von zehn Prozent der Fläche eine Entschädigungspflicht durch die Jägerinnen und Jäger in der Höhe von 90 Prozent“, sagte Schneemann. Zudem solle die heimischen Jägerschaft forciert werden. Die Jagdabgabe werde deshalb für Jäger mit Hauptwohnsitz im Pachtgebiet oder in einem angrenzenden Bezirk pro Pachthektar bis zu 25 Euro nur 2,5 Prozent betragen.
Bis 2050 werde die Jagdabgabe stufenweise auf zehn Prozent angepasst, über einem Pachtpreis von 25 Euro pro Hektar werde eine generelle Abgabe von 30 Prozent eingeführt, so der Landesrat. Er appelliere an alle Grundstückseigentümer, „die Jagd an die heimische Jägerschaft und nicht an die Superreichen zu verpachten“.