Stein des Anstoßes ist laut VGT das Vorhaben der Landesregierung, einen Passus, wonach die im Burgenland noch bestehenden Jagdgatter bis 2023 aufgelöst werden müssen, wieder aus dem burgenländischen Jagdgesetz zu streichen.
Die Gatterjagd sei „eine perverse Freizeitbeschäftigung“, die zurecht nirgends mehr geduldet werde, so VGT-Obmann Martin Balluch laut Aussendung. Nur im Burgenland wolle man sie nach dem mit großer Mehrheit verabschiedeten Verbot wieder einführen. Sachlicher Grund werde dafür keiner genannt, sagt Balluch – mehr dazu in Diskussion um Gatterjagd-Verbot.