Geldscheine
dpa-Zentralbild/Patrick Pleul
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Politik

Parteienförderung: Neues Gesetz ohne LRH

Diese Woche wird das neue Parteienförderungsgesetz in Begutachtung geschickt. Es sieht eine Wahlkampfkosten-Obergrenze bei 300.000 Euro und strenge Strafen bei Verstößen vor. Eine zunächst angedachte Prüfung durch den Landesrechnungshof wird es nicht geben, da die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit fehlt.

Die Wahlausgaben werden künftig auf 300.000 Euro beschränkt, wobei ein Freibetrag von den jeweiligen Wahlwerbern ausgegeben werden kann, da im Burgenland die persönliche Vorzugsstimme eine höhere Bedeutung habe, erklärte SPÖ-Klubobmann Roland Fürst am Mittwoch in einer Aussendung. In die Wahlausgaben werden Plakate, Inserate, Wahlgeschenke oder Veranstaltungen miteingerechnet. Die drohenden Strafen seien streng, so Fürst. Wenn eine Partei die Obergrenze beispielsweise um 50 Prozent überzieht, dann verliert die Partei die gesamte Legislaturperiode die Hälfte der Parteienförderung.

SPÖ kritisiert „Nein“ von ÖVP und FPÖ

Der SPÖ-Klubchef kritisierte in der Aussendung das Nein der ÖVP und FPÖ. Auch erklärte er, dass das von der ÖVP wiederholt geforderte „Kopfverbot für Regierungsmitglieder“ mit dem Parteienförderungsgesetz nichts zu tun habe. „Mit ihrem Nein hat die ÖVP, sowie die FPÖ, auch die Kontrolle des Landesrechnungshofes verhindert, weil dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig wäre. Diesen Umstand müssen ÖVP und FPÖ als sogenannte Kontrollparteien ihren Anhängern erklären“, meinte Fürst.

Grüne stimmen Gesetz zu

Die Grünen stimmen dem Gesetz zu, da die aus ihrer Sicht wesentlichen Forderungen erfüllt wurden. Mitgliedern und Mandatarinnen sei es möglich, 1.000 Euro für die eigene Parteiarbeit zu spenden, so Klubobfrau Regina Petrik zur APA. „Hintertürln werden wir weiterhin genau beobachten“, betonte sie.

ÖVP: Gesetz beschränkt Opposition

Die ÖVP begrüßt die Beschränkung der Wahlkampfkosten grundsätzlich. „Es müssen aber die gleichen Regeln für alle gelten und dieses politische Fair-Play ist bei der SPÖ nicht gegeben. Das Gesetz beschränkt die Opposition weiter und gibt der roten Alleinregierung noch mehr Macht“, kritisierte ÖVP-Klubobmann Markus Ulram ebenfalls in einer Aussendung. Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) sei nicht bereit, „auf parteipolitischen Missbrauch in seinen Landesmedien zu verzichten“, monierte er weiters. Ulram zeigte sich auch verwundert über die Zustimmung der Grünen und ortet Vorbereitungen für eine Rot-Grüne Landesregierung.

FPÖ: „Mediale Desinformation“ der Landesregierung

Die SPÖ-Landesregierung würde die Bevölkerung seit Jahren „mit medialer Desinformation zudröhnen“, stellte FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig in einer Aussendung fest. Weiters kritisierte er, dass Doskozil die Ausgaben etwa für Personenkomitees aus der Wahlkampfkostengrenze draußen lasse.