Im Vorfeld vergangenen Landtagswahl 2020 zierte ein Meer von Wahlplakaten die Ortseinfahrten fast jeder Gemeinde im Land. Das soll bei der kommenden Wahl 2025 anders sein. 300.000 Euro sollen die Parteien jeweils ausgeben dürfen, über eine derartige Obergrenze sind sich die Parteien grundsätzlich einig. Ziel sei es, das „schärfste und sparsamste Wahlkampfobergrenzengesetz“ aller Bundesländer machen, sagt SPÖ-Klubobmann Roland Fürst. „Weil wir ein deutliches Signal der Solidarität setzen wollen – in Zeiten wie diesen, wo alles teurer wird. Es soll keine Plakatschlacht geben, keine Inseratenschlacht“, so Fürst.
Positionen der Oppositionsparteien
Dennoch muss weiterverhandelt werden. Die ÖVP, die größte Oppositionspartei, möchte, dass jährlich wiederkehrende Veranstaltungen ausgenommen werden. Die SPÖ befürchtet, dass dann etwa Neujahrsempfänge im Wahlkampf im Jänner zur Wahlveranstaltung mutieren würden. Die ÖVP stößt sich zudem an den Landesmedien und der Präsenz der Regierung in diesen Publikationen.
Knackpunkt für die Grünen ist der Punkt Parteispenden. Diese sollen massiv eingeschränkt werden. Klubchefin Regina Petrik argumentiert aber, dass diese Spenden, die oftmals von Parteifunktionären selbst kommen, vor allem für Kleinparteien mit wenig Parteienförderung überlebenswichtig seien.
Die FPÖ zeigt sich abwartend. Ihre wichtigste Forderung nach einer sogenannten „Plakatflächenobergrenze“ sieht Klubobmann Johann Tschürtz im aktuellen Gesetzesentwurf jedenfalls erfüllt.
SPÖ könnte Kostenobergrenze auch allein beschließen
Einigt man sich nicht, könnte die SPÖ die Kostenobergrenze mit ihrer absoluten Mehrheit selbst beschließen. Sie will aber die Einhaltung der Kostengrenze vom Rechnungshof prüfen lassen und dafür braucht es im Landtag eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also die Unterstützung der Opposition. Fix ist jedenfalls schon jetzt: Derartig viele Plakate wie bei der letzten Landtagswahl wird es bei der Landtagswahl 2025 wohl nicht geben.