Landesgericht,Justizzentrum
ORF
ORF
Chronik

16 Keller geflutet: Bedingte Haftstrafe

Ein 25-Jähriger, der im April 2023 binnen einer Woche 16 Keller unter Wasser gesetzt haben soll, ist am Freitag am Landesgericht Eisenstadt zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Mitarbeiter der Oberwarter Siedlungsgenossenschaft (OSG) soll in drei Wohnhausanlagen in Eisenstadt, in denen er beruflich tätig war, Wasserhähne abgeschnitten, Ventile, Armaturen und Hebeanlagen abmontiert und das Wasser laufen gelassen haben. Richterin Doris Halper-Praunias sprach den gelernten Installateur wegen schwerer Sachbeschädigung mit einem Schaden von über 100.000 Euro und wegen Verleumdung schuldig. Er soll im Zuge der Ermittlungen versucht haben, den Verdacht auf einen Bewohner einer betroffenen Anlage zu lenken. Der OSG muss er rund 27.000 Euro zahlen, der Versicherung rund 78.000.

Angeklagter geht in Berufung

Der 25-Jährige meldete gegen das Urteil Berufung an. Er war bei sämtlichen Vorfällen im Einsatz, bestritt aber die Vorwürfe auch bei der Fortsetzung des Mitte Februar vertagten Verfahrens am Freitag – mehr dazu in Keller geflutet: Prozess vertagt. Er gab an, lediglich für den letzten Vorfall verantwortlich zu sein. Da sei ihm ein Fehler passiert, bei dem Wasser ausgetreten sei. Weil er das nicht zugeben wollte, habe er zunächst so getan, als sei es ein weiterer Fall in der Serie von bewusst herbeigeführten Überschwemmungen.

Richterin sah „durchgehende Indizienkette“

Die Richterin sah den 25-Jährigen jedoch durch eine „durchgehende Indizienkette überführt“. Auffällig sei vor allem, dass es nach seinem Geständnis zum letzten Vorfall keine weiteren Überschwemmungen mehr gegeben habe. Der Angeklagte sei unter psychischem Druck gestanden, der sich auf diese Weise entladen habe, meinte Halper-Praunias. „Er hat das Wasser aufgedreht, um dort wichtig zu sein.“

Der 25-Jährige war nach den Vorfällen ursprünglich als Zeuge befragt worden. Aufgrund von Ungereimtheiten in seinen Aussagen wurde er dann aber zum Verdächtigen. Im Zuge der Ermittlungen sei klar geworden, dass es sich um einen Insider handeln müsse, erläuterte die Richterin. Für die Manipulationen an den Ventilen und Wasserhähnen seien sowohl installateurfachliche und örtliche Kenntnisse als auch die entsprechenden Schlüssel notwendig gewesen.