Der Klubobmann hatte die 21 Namen in einer Rede zur Forderung nach einem Asylstopp vorgelesen und im Anschluss die Abschiebung straffälliger Asylwerber gefordert. Damit sorgte er nicht nur im Landtag für Diskussionen, sondern handelte sich auch eine Rüge von der Bundes-FPÖ ein – mehr dazu in Empörung über Tschürtz-Rede im Landtag. Die Grünen hatten Tschürtz wegen Verhetzung angezeigt – mehr dazu in Grüne erstatten Anzeige gegen Tschürtz.
Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
Einen Anfangsverdacht für eine Straftat sieht die Staatsanwaltschaft aber nicht: „Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen“, hieß es. Tschürtz selbst hatte sich später dafür entschuldigt – mehr dazu in Tschürtz: „Fehler tut mir leid“. Er gab an, dass die Klassenliste öffentlich zugänglich gewesen sei und er sie im Schaukasten der Schule gesehen habe.
Tschürtz sieht sich bestätigt
Er fühle sich bestätigt, teilte FPÖ-Klubobmann Johann Tschürtz via Aussendung mit. Er werde von einer Klage bezüglich übler Nachrede absehen, weil er sich „keinesfalls auf das gleiche Podest stelle“, so Tschürtz.