Rund 4.000 Bescheide werden Ende Februar ausgeschickt – und zwar an alle Eigentümerinnen und Eigentümer von ungenutzten Bauplätzen, die keine der Ausnahmen gemeldet haben. Ausgenommen von der Abgabe sind zum Beispiel jene, die den Bauplatz für ein Kind oder Enkelkind aufheben oder die mit der Gemeinde eine Baulandmobilisierungs-Vereinbarung abgeschlossen haben. Gemäß dieser Vereinbarung hat der Eigentümer drei Jahre Zeit, selbst zu bauen. Tut er das nicht, hat die Gemeinde das Recht, das Grundstück selbst zu kaufen oder einen Dritten als Käufer zu nominieren.
Präzisere Formulierungen im Gesetzestext
Bis dato sind rund 100 solcher Vereinbarungen abgeschlossen worden, heißt es aus dem Büro des zuständigen Landesrats Heinrich Dorner (SPÖ). Präzisiert wurde zuletzt eine Formulierung im Gesetzestext. Bei Bauplätzen, die für Kinder und Enkelkinder aufgehoben werden, hieß es zunächst etwas schwammig, es gehe um Grundstücke im „ortsüblichen Ausmaß“. Dieses „ortsübliche Ausmaß“ wird nun klar definiert: im Wohngebiet sind das Grundstücke bis zu 2.300 Quadratmetern, im Industriegebiet bis zu 10.000 Quadratmetern. Das hat der Landtag im Dezember beschlossen, der Bund hat keinen Einspruch erhoben, die Konkretisierung ist somit rechtsgültig.
Die ÖVP kündigte in einer Aussendung an, weiter gegen die Abgabe vorgehen zu wollen. In der Landtagssitzung am Donnerstag werde man dazu erneut einen Antrag zur Abschaffung einbringen, kündigte ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas an.