Schattendorf Grenzübergang
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Gericht

Grenzstreit Schattendorf: Kanzlei fordert 27 Cent

Die Sperre des Grenzüberganges Schattendorf war am Mittwoch Thema eines Zivilprozesses am Landesgericht Eisenstadt. Eine deutsch-ungarische Rechtsanwaltskanzlei brachte eine Amtshaftungsklage gegen die Gemeinde ein, weil am Grenzübergang eine Fußgängerzone samt Poller errichtet wurde. Der Streitwert wurde nun herabgesetzt, auf 27 Cent.

Es ist eine kleine Summe, die Großes bewirken soll:
11,50 Euro wollte die Anwaltskanzlei NZP Nagy Legal von der Gemeinde Schattendorf ursprünglich als Schadenersatz für einen Umweg, den Mitarbeiter der Kanzlei auf dem Weg zu Klienten in Agfalva zurücklegen mussten, so die Argumentation der Kläger. Im Verfahren am Mittwoch wurde die Summe nach unten korrigiert. Der Streitwert jetzt: 27 Cent für Spritmehrkosten.

Mate Rusiczka und Peter Taller
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Mate Ruzicska (rechts) und Peter Taller von der Kanzlei NPZ Nagy Legal.

Es gehe aber nicht in erster Linie um diese 27 Cent, sondern um eine Grundsatzentscheidung, sagte Kanzleimitarbeiter Mate Ruzicska: „Wir wollen nicht mehr und nicht weniger erreichen, was in Europa sowieso eine Selbstverständlichkeit sein sollte, nämlich, dass man mit dem Auto die Grenze frei und uneingeschränkt passieren kann.“

Grenzübergang seit Monaten gesperrt

Der Grenzübergang ist seit Monaten gesperrt, eine Fußgängerzone samt versenkbaren Pollern wurde eingerichtet. Wer die Fußgängerzone durchfahren und somit die Grenze überqueren will, braucht eine Ausnahmegenehmigung – mehr dazu in Grenze Schattendorf: Demo und fixe Regeln. Allerdings funktionieren die Poller nach wie vor nicht, die Grenze in Schattendorf kann mit einem Pkw aktuell daher nicht überquert werden – mehr dazu in Schattendorf: Grenze nach Vandalenakt wieder gesperrt.

Streitpunkt am Mittwoch war die Baustelle zur Errichtung dieser Fußgängerzone. Der Kläger bestreitet die rechtmäßige Kennzeichnung dieser Baustelle mit den entsprechenden Verkehrsschildern – sie seien beim versuchten Grenzübertritt nicht da gewesen, hieß es.

Kristina Maria Steflitsch und Maximilian Amminger
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Rechtsanwaltsanwärterin Kristina Maria Steflitsch von der Kanzlei hba Rechtsanwälte und Maximilian Amminger

Poller sollen am 1. Dezember in Betrieb gehen

Johannes Zink, Anwalt der Gemeinde Schattendorf, blieb dabei: Das Vorgehen zur Errichtung der Fußgängerzone entspreche dem österreichischen Recht und dem europäischen Rechtsbestand, hieß es in einer Stellungnahme.

Die Straße sei wegen der Bauarbeiten nicht befahrbar gewesen, die länger gedauert hätten als geplant, so der Schattendorfer Amtsleiter Maximilian Amminger. Zudem sei die Steuerungsanlage kurz vor der Fertigstellung beschädigt worden und habe repariert werden müssen. Eine Beschilderung sei angebracht, aber ebenfalls mehrmals von Vandalen beschädigt worden. Generell sei die Maßnahme notwendig gewesen, weil es aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens am Grenzübergang zweimal zu schweren Unfällen gekommen sei.

Einen Vergleich lehnte Schattendorf ab. „Das hat die Gemeinde nicht budgetiert“, kommentierte der Richter angesichts der Summe von 27 Cent. Das Urteil wird schriftlich zugestellt.

Unabhängig davon sollen die Poller am 1. Dezember in Betrieb gehen, sagte der Bürgermeister. Rund 300 Anträge sind eingegangen und werden derzeit geprüft.