Hoffmann trat gemeinsam mit dem Rechtsanwalt Johannes Zink und der Agendorfer Bürgermeisterin Zsuzsanna Pek im Gemeindeamt Schattendorf (Bezirk Mattersburg) vor die Presse. Künftig kann man mit dem Auto nur noch mit einer Ausnahmeregelung über den Grenzübergang Agendorf-Schattendorf fahren. Man könne die Anträge dafür, ab Mittwoch im Gemeindeamt Schattendorf stellen und ab 3. Juli solle der Verkehr ermöglicht werden, erklärte Hoffmann.

160 Euro für Ausnahme, dafür 140 Euro Einkaufsgutscheine
Für die Ausnahmeregelung sind 160 Euro zu bezahlen, davon werden rund 140 Euro in Form von Einkaufsgutscheinen aus Schattendorf refundiert, erklärt der Bürgermeister. Diese Maßnahme sei nötig gewesen, um den Verkehr in der Agendorfer Straße – an der unter anderem die Kirche, der Kindergarten und ein Altenheim liegen – zu reduzieren. Hoffmann sprach von der meistbefahrenen Nebengasse des Burgenlandes.

Gemeinde Schattendorf entscheidet über Ausnahmen
Rechtsanwalt Johannes Zink kümmerte sich um die rechtliche Deckung der neuen Regeln. „In dem Moment, wo die Schilder aufgestellt werden, gilt diese Fußgängerzone“, so Zink. In weiterer Folge könnten alle, die die Meinung verträten, dass sie die Fußgängerzone befahren wollten, einen Bescheid beantragen. In der Gemeinde werde dann über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone entschieden. „Sie werden in Zukunft die Fußgängerzone befahren können, wenn Sie ein persönliches, erhebliches Interesse haben – Menschen mit einer Gehbehinderung. Das zweite Element ist ein persönliches wirtschaftliches Interesse“, erläuterte Zink.

Agendorfer Bürgermeisterin: „Keine perfekte Lösung“
Die Agendorfer Bürgermeisterin ist von dieser Lösung nicht begeistert. „Die Stimmung sowie die Emotionen nach der Einführung dieser Maßnahmen zeigen eindeutig, dass das keine perfekte Lösung ist“, so Pek. Es sei eine Zwangslösung vonseiten der beiden Gemeinden. Das Ideale wäre, wenn immer mehr Straßen an jenen Stellen gebaut würden, an denen sie gebraucht würden.

Vignette bei Ausnahmegenehmigung
Poller sorgen dafür, dass keine Autos ohne Genehmigung über die Grenze fahren. Fahrzeughalter mit einer Genehmigung bekommen eine Vignette. Sobald das System das Fahrzeug erfasst, fahren die Poller hinunter und das Auto kann den Grenzübergang passieren.