Prozesstag Schattendorf Tag 2
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Gericht

Toter nach Rauferei – Prozess vertagt

Im Fall eines Toten nach einer Rauferei in Schattendorf (Bez. Mattersburg) im Dezember 2022 ist am Mittwoch der Prozess gegen zwei Jugendliche wegen versuchter schwerer Körperverletzung vertagt worden.

Ein 42-Jähriger war nach der Prügelei in der Nacht auf den 18. Dezember gestorben, wie die Obduktion später ergeben hatte, an einer Hirnblutung, nicht jedoch durch die Schläge der jungen Männer. Im November wird mit dem gerichtsmedizinischen Gutachten fortgesetzt.

19-Jähriger bekannte sich schuldig

Der Erstangeklagte, ein 19-jähriger Syrer mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich, bekannte sich von Beginn an schuldig. Es habe eine Auseinandersetzung zwischen einigen Jugendlichen und dem später Verstorbenen gegeben, weil dieser bei der Feier in einer Disco in Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben soll. Im Zuge dessen habe der Familienvater ihm eine Ohrfeige gegeben und er habe mit der halb geschlossenen Faust zurückgeschlagen, erzählte der junge Mann. Der 42-Jährige ist daraufhin laut Anklage gestürzt, regungslos liegen geblieben und später im Spital an einem geplatzten Aneurysma gestorben, das jedoch nicht mit Sicherheit auf die Schläge zurückgeführt werden kann.

17-Jähriger bestreitet weiter Mitschuld

Der 17-jährige Zweitangeklagte bestritt auch am zweiten Tag der Verhandlung, an der Rauferei beteiligt gewesen zu sein, obwohl ihn mehrere Zeugen, auch Freunde, belasteten. Er soll hinter dem Opfer gestanden sein und ihm nahezu zeitgleich auf den Hinterkopf geschlagen haben. Durch den Hieb des Erstangeklagten und durch die Alkoholisierung sei der 42-Jährige aber nach vorne getaumelt, wodurch ihn der Jugendliche nicht mehr wirklich getroffen, sondern nur gestreift habe.

Zeugenbefragung

Die Zeugen, die an den beiden Prozesstagen befragt wurden, erzählten die Geschehnisse teilweise sehr unterschiedlich – wohl aufgrund der Alkoholisierung und weil einige Hörensagen mit eigenen Wahrnehmungen vermischt hätten, meinte Richterin Birgit Falb. „Wir haben 30 verschiedene Versionen gehört“, sagte sie. Auch die Ermittler bestätigten das vor Gericht. Eine mögliche Erklärung dafür sei, dass in der Menschenmenge manche nur die Geschehnisse vor dem Opfer und andere jene hinter ihm gesehen haben, erläuterte ein Beamter. Ob der 17-Jährige, wie von einigen angegeben, tatsächlich einen Schlagring verwendet hat, lasse sich nicht objektiv beweisen.

Weitere Rauferei

Der 19-Jährige gab auch zu, nach dem Vorfall einen Freund des Opfers, der ihn festhalten wollte, zweimal geschlagen zu haben. Dieser erlitt dabei einen Nasenbeinbruch sowie zwei Brüche im Bereich der rechten Augenhöhle. Der Syrer saß danach wie der 17-jährige Burgenländer zunächst wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge in Untersuchungshaft. Die Obduktion ergab später aber, dass der 42-Jährige ein Aneurysma gehabt hat, das bei dem Vorfall geplatzt ist, wobei nicht klar ist, ob die Schläge dafür ursächlich waren. Ein Privatgutachten, das Anwalt Johannes Zink für die Frau und die Kinder des Verstorbenen vorbrachte, soll hingegen zeigen, dass die Blutung sehr wohl auf die Rauferei zurückzuführen sei.

Das gerichtsmedizinische Gutachten konnte laut Falb am Mittwoch nicht vorgetragen werden, weil eine Sachverständige für den Prozess entschuldigt war. Es soll nun beim nächsten Termin am 9. November behandelt werden.