Gerichtssaal in Eisenstad
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Gericht

Toter nach Rauferei: Prozess gegen Jugendliche

Zwei Jugendliche stehen am Dienstag und am Mittwoch im Landesgericht Eisenstadt wegen schwerer Körperverletzung vor Gericht. Ein 42-Jähriger starb nach einer Rauferei im Dezember in Schattendorf (Bezirk Mattersburg) an einer Hirnblutung. Der Erstangeklagte bekannte sich schuldig, der Zweitangeklagte nicht.

Die beiden Angeklagten, ein heute 17-jähriger Burgenländer und ein nun 19-jähriger syrischer Staatsbürger, müssen sich am Dienstag und am Mittwoch vor einem Jugendschöffengericht in Eisenstadt verantworten. Der Ältere wegen versuchter schwerer Körperverletzung im Fall des Verstorbenen und vollendeter schwerer Körperverletzung im Fall des zweiten Verletzten. Dem 17-Jährigen wird versuchte, absichtliche schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Ein 42-Jähriger war nach einer Rauferei in Schattendorf an einer Hirnblutung wegen eines geplatzten Aneurysmas gestorben, wie die Obduktion ergab – mehr dazu in Rauferei in Schattendorf: Anklagen eingebracht.

Man könne nicht mit Sicherheit sagen, dass die Schläge dafür ursächlich waren, hieß es. Die Anwälte der Familie des Opfers verweisen auf ein privates Gegengutachten, wonach sehr wohl die Schläge kausal zum Tod des Opfers geführt hätten.

19-Jähriger bekannte sich schuldig

Der später Verstorbene soll beim Feiern in einer Disco in Schattendorf mit 2,46 Promille Alkohol im Blut junge Frauen belästigt haben, hieß es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Der 19-jährige syrische Staatsbürger mit Wohnsitz im Bezirk Neunkirchen in Niederösterreich bekannte sich vor Gericht schuldig und betonte: „Es tut mir furchtbar leid.“ Er habe eigentlich einen Streit zwischen dem Familienvater und einem anderen Jugendlichen wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung schlichten und die beiden auseinanderbringen wollen.

Der Mann habe ihm dabei eine Ohrfeige verpasst, woraufhin er in einer ersten Reaktion direkt zurückgeschlagen habe. Danach sei ein Freund des 42-Jährigen mit ausgestreckter Faust auf ihn zugegangen, dem er daraufhin zwei Schläge verpasst und ihn damit schwer verletzt habe. „War das nicht übertrieben?“, fragte Richterin Birgit Falb. „Ja, es war eine schreckliche Nacht“, antwortete der junge Mann. Alles sei aus dem Ruder gelaufen. Den Schlag des 17-Jährigen habe er nicht gesehen.

Zweiter Angeklagter bestreitet Mitschuld

Der 17-Jährige soll dem Mann laut Zeugen mit einer Schlagring am Hinterkopf getroffen habe. Der Jugendliche aus dem Bezirk Mattersburg bestritt vor Gericht aber, überhaupt zugeschlagen zu haben. Er sei vor dem Lokal erst dazugestoßen, als bereits Rettung und Polizei an Ort und Stelle waren. „Ich komme rauf und es ist alles vorbei. Ich habe damit nichts zu tun“, beteuerte er vor Gericht. Auf Falbs Frage, warum dann mehrere Zeugen angeben, er habe ebenfalls zugeschlagen, meinte er, er könne sich das nicht erklären.

Die Details des Vorfalls

Die folgenschwere Rauferei ereignete sich im vergangenen Dezember vor einem Lokal in Schattendorf. Zwei Männer wurden mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Eisenstadt gebracht, einer von ihnen, ein 42-jähriger Schattendorfer, starb. Zwei Jugendliche, damals 16 und 18 Jahre alt, wurden in der Folge festgenommen – mehr dazu in Toter nach Rauferei: Zweiter Verdächtiger festgenommen.

Eingang Sonnenhof in Schattendorf
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Die Rauferei ereignete sich in Schattendorf vor einem Lokal

Befragung der Zeugen

Am Nachmittag wurden zahlreiche Zeugen befragt, die bei dem Vorfall vor der Disco dabei waren – insbesondere Freunde der Angeklagten sowie des Opfers. Ihre Erzählungen widersprachen sich teilweise. Manche gaben an, beide hätten zugeschlagen, andere belasteten nur jeweils einen von ihnen. Eine Jugendliche erzählte, der Zweitangeklagte habe ihr gegenüber damit angegeben, dass er den 42-Jährigen geschlagen habe.

Eine andere Schülerin, die auch davon berichtete, vom später Verstorbenen begrapscht worden zu sein, sagte wiederum, sie habe nur den Erstangeklagten zuschlagen gesehen. „Das ist oft so bei Disco-Schlägereien. Man hat den Eindruck, die waren alle woanders“, verwies die Staatsanwältin darauf, dass einige Beteiligte stark alkoholisiert gewesen seien. Zwei Freunde des Opfers dürften etwa bei der Rauferei dabei gewesen sein. Wer das war, könne aber keiner von ihnen mehr sagen.

Im Rahmen des Prozesses sollen 29 Zeugen befragt werden. Angesetzt ist er vorerst für zwei Tage. Ob am Mittwochabend aber wirklich schon ein Urteil fallen wird, sei unklar, meinte Falb, weil eine Sachverständige erkrankt ist.

Die rechtlichen Aspekte

Für beide Beschuldigten ist die Höchststrafe jeweils fünf Jahre Gefängnis. Laut gerichtsmedizinischem Gutachten starb der 42-Jährige an einer Hirnblutung, ausgelöst durch ein geplatztes Aneurysma. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt erklärte, es lasse sich nicht mit strafrechtlich erforderlicher Sicherheit sagen, dass das durch einen Schlag verursacht wurde. Daher könne den Beschuldigten keine Todesfolge zugerechnet werden.