Politik

Vollspaltenböden: VfGH weist Antrag des Landes ab

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag eine Beschwerde der burgenländischen Landesregierung gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung zurückgewiesen. Der Antrag war unzulässig, weil zu eng gefasst, teilte der VfGH in einer Aussendung mit.

Die angefochtenen Bestimmungen seien nach Eingehen der Beschwerde vom Bund geändert worden, deshalb hätten auch die neuen Regelungen angefochten werden müssen. Bei Prüfungen aufgrund von Regierungsanträgen sei die Rechtslage zu dem Zeitpunkt ausschlaggebend, zu dem der VfGH entscheidet. Die Beschwerde beziehe sich jedoch auf die älteren Bestimmungen bei der Antragstellung, weshalb sie zurückgewiesen werden musste, erklärte das Höchstgericht.

Schweine auf Vollspalltböden
ORF

Das Burgenland hatte beeinsprucht, dass Schweine in Ställen mit Vollspaltenböden ohne Einstreu und in kleinen Buchten gehalten werden dürfen – mehr dazu in Land beantragt VfGH-Prüfung zu Vollspaltböden. Einige Monate später wurden die angefochtene Tierhaltungsverordnung und das Tierschutzgesetz vom Bund geändert. Dabei wurden neue Haltungsstandards festgelegt, und dass die Haltung von Schweinen in Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereich verboten ist, wenngleich die neuen Regelungen erst mit 1. Jänner 2040 in Kraft treten, betonte der VfGH.

Land prüft zweiten Anlauf

Das Land Burgenland überlegt, erneut vor das Höchstgericht zu ziehen. Die Bundesregierung habe die Verfassungsklage mit einer Gesetzesänderung unterlaufen, betonte man vonseiten des Landes in einer Aussendung. Ein endgültiges Verbot der Vollspaltenböden trete aber erst 2040 in Kraft, wodurch die „im Sinne des Tierwohls strikt abzulehnende Praxis“ weiter aufrecht bleibe. „Das Land vertritt nach wie vor die Position, dass die Vollspaltenbödenhaltung mit der in der Verfassung verankerten Staatszielbestimmung Tierschutz unvereinbar ist, und wird sich mit der herrschenden Situation nicht abfinden“, hieß es.

Von einer „weiteren Niederlage vor einem Höchstgericht“ spricht die ÖVP in einer Reaktion auf die Entscheidung des VfGH. „Es ist nicht das erste Mal, dass der Landeshauptmann den gerichtlichen Klagsweg beschritten und damit Steuergeld vergeudet hat. Der Landeshauptmann muss seine Showpolitik auf Kosten der Steuerzahler endlich beenden“, so ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas.

Vom Verein gegen Tierfabriken (VGT) heißt es in einer Stellungnahme: „Die Normenfeststellungsklage der Burgenländischen Landesregierung war völlig gerechtfertigt. Es kann kein Zweifel bestehen, dass der Vollspaltenboden, die mangelnde Stroheinstreu und das geringe Platzangebot in der Verordnung zur Schweinehaltung den grundsätzlichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes widersprechen. Diese Aspekte wurden in der Reform der Verordnung aber nicht ernsthaft verändert“, so VGT-Obmann Martin Balluch.