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Politik

Gemeinderatswahl: 277.477 Wahlberechtigte

Bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen am 2. Oktober sind 277.477 Personen wahlberechtigt. Die Landeswahlbehörde korrigierte die Zahl der endgültigen Wahlberechtigten nach oben, nachdem eine Gemeinde vier zusätzliche Wählerinnen beziehungsweise Wähler gemeldet hatte, sagte Landeswahlleiterin Brigitte Novosel.

Von den 277.477 Personen sind rund 250.660 Hauptwohnsitzer. Auch Zweitwohnsitzer können im Burgenland ihre Stimme abgeben. Die meisten Wahlberechtigten zählt der Bezirk Neusiedl am See, in der Landeshauptstadt Eisenstadt sind es 12.421.

5.August: Stichtag für Einbringung der Wahlvorschläge

Aktiv wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen 2022 sind alle Personen, die am Stichtag, den 5. Juli, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind und am Stichtag in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind. Was die Altersgrenze betrifft, muss am Wahltag, den 2. Oktober, das 16. Lebensjahr vollendet sein.

Grafik der wahlberechtigten Frauen und Männer bei der Gemeinderatswahl am 2. Oktober
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Anzahl der wahlberechtigten Frauen und Männer

Ein wichtiger Termin für die potenziellen Kandidaten und Kandidatinnen ist der 5. August, das ist der letzte Tag für die Einbringung der Wahlvorschläge. Gewählt wird am 2. Oktober bzw. am vorgezogenen Wahltag, den 23. September. Sollte es in einer Gemeinde kein endgültiges Ergebnis bei der Wahl des Ortschefs geben, finden am 23. Oktober Stichwahlen statt.