Von den 277.477 Personen sind rund 250.660 Hauptwohnsitzer. Auch Zweitwohnsitzer können im Burgenland ihre Stimme abgeben. Die meisten Wahlberechtigten zählt der Bezirk Neusiedl am See, in der Landeshauptstadt Eisenstadt sind es 12.421.
5.August: Stichtag für Einbringung der Wahlvorschläge
Aktiv wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen 2022 sind alle Personen, die am Stichtag, den 5. Juli, die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines EU-Mitgliedsstaates sind und am Stichtag in die Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sind. Was die Altersgrenze betrifft, muss am Wahltag, den 2. Oktober, das 16. Lebensjahr vollendet sein.
Ein wichtiger Termin für die potenziellen Kandidaten und Kandidatinnen ist der 5. August, das ist der letzte Tag für die Einbringung der Wahlvorschläge. Gewählt wird am 2. Oktober bzw. am vorgezogenen Wahltag, den 23. September. Sollte es in einer Gemeinde kein endgültiges Ergebnis bei der Wahl des Ortschefs geben, finden am 23. Oktober Stichwahlen statt.