Am Dienstag ist der Stichtag für die Wahlberechtigten bei den Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen. Die Voraussetzungen, damit man am 2. Oktober wählen darf: Man muss mit dem heutigen Tag die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, am 2. Oktober mindestens 16 Jahre alt sein und in einer burgenländischen Gemeinde einen Wohnsitz haben. Wer einen Nebenwohnsitz hat, muss außerdem zumindest zwei von vier Kriterien zum Mittelpunkt der Lebensverhältnisse erfüllen.
Wählerverzeichnisse liegen im Juli zur Durchsicht auf
Unionsbürger müssen am Stichtag in der Gemeinde-Wählerevidenz eingetragen sein. Um wahlberechtigt zu sein, darf man zudem nicht am Stichtag vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Wichtig: Die Wählerverzeichnisse werden vom 19. Juli bis zum 28. Juli in den Gemeindeämtern zur Einsicht aufliegen. Während dieser Zeit kann man überprüfen, ob man im Wählerverzeichnis aufscheint und nötigenfalls reklamieren.
5. August Stichtag für Kandidatinnen und Kandidaten
Potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten bei den Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen müssen sich den 5. August rot im Kalender anstreichen: Das ist der letzte Tag für die Einbringung der Wahlvorschläge, sie müssen bis 13.00 Uhr gemeldet werden. Jeder Wahlvorschlag für den Gemeinderat muss von einer bestimmten Anzahl der Wahlberechtigten unterzeichnet sein – das variiert je nach der Gesamtzahl der Wahlberechtigten in einer Gemeinde. Neben dem Hauptwahltag am 2. Oktober gibt es auch wieder einen vorgezogenen Wahltermin am Freitag, dem 23. September. Allfällige Bürgermeister-Stichwahlen finden am 23. Oktober statt.