Wahlurne mit einem Zettel, auf dem der Wahltermin steht
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Wahl 2022

Wählerverzeichnisse liegen zur Einsicht auf

Der 19. Juli ist für Wählerinnen und Wähler ein wichtiger Stichtag für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 2. Oktober. Ab diesem Tag liegen in den Gemeindeämtern die Wählerverzeichnisse zur Einsicht auf – bis zum 28. Juli.

Ab dem 19. Juli kann man überprüfen, ob man im Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen aufscheint und wenn nicht, dann kann man Einspruch erheben. Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in einer burgenländischen Gemeinde, und man muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlberechtigt ist daher, wer am 2. Oktober 2006 oder davor geboren wurde. Besitzer einer EU-Staatsbürgerschaft mussten am Stichtag 5. Juli ins Wählerverzeichnis eingetragen sein oder zumindest an dem Tag einen Antrag für die Aufnahme eingebracht haben.

Vorgezogener Wahltag

Es gibt auch wieder einen vorgezogenen Wahltermin, dieser ist am Freitag, dem 23. September. Der Hauptwahltag ist am 2. Oktober. Falls es zu einer Stichwahl in einer Gemeinde kommt, findet diese am 23. Oktober statt.