Ab dem 19. Juli kann man überprüfen, ob man im Wählerverzeichnis für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen aufscheint und wenn nicht, dann kann man Einspruch erheben. Voraussetzungen für die Wahlberechtigung sind die österreichische Staatsbürgerschaft oder eine EU-Staatsbürgerschaft, ein Wohnsitz in einer burgenländischen Gemeinde, und man muss am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Wahlberechtigt ist daher, wer am 2. Oktober 2006 oder davor geboren wurde. Besitzer einer EU-Staatsbürgerschaft mussten am Stichtag 5. Juli ins Wählerverzeichnis eingetragen sein oder zumindest an dem Tag einen Antrag für die Aufnahme eingebracht haben.
Vorgezogener Wahltag
Es gibt auch wieder einen vorgezogenen Wahltermin, dieser ist am Freitag, dem 23. September. Der Hauptwahltag ist am 2. Oktober. Falls es zu einer Stichwahl in einer Gemeinde kommt, findet diese am 23. Oktober statt.