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Wirtschaft

Zehn Jahre BEGAS-Skandal

Vor fast genau zehn Jahren ist der BEGAS-Skandal aufgeflogen – und genauso lang beschäftigt der Fall die Justiz. Mehrere ehemalige BEGAS-Manager wurden verurteilt, nachdem sie Geld aus dem Unternehmen abgezweigt hatten. Der Gesamtschaden: 6,7 Millionen Euro. Der Hauptangeklagte Rudolf Simandl nahm nie auf der Anklagebank Platz.

Als Herrscher über die BEGAS, heute im Eigentum der Energie Burgenland, stopfte sich Rudolf Simandl die Taschen voll, so der Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Doch auch nach zehn Jahren gilt die Unschuldsvermutung – eine Verhandlung zu den Anklagepunkten Untreue, Veruntreuung, gewerbsmäßig schwerer Betrug und Geschenkannahme gab es nie. Laut mehreren Gutachten war Rudolf Simandl, heute 72 Jahre alt, bisher nicht verhandlungsfähig. Doch das Gericht schließt weiterhin nicht aus, dass sich das wieder ändern könnte.

„Es muss wahrscheinlich in ein, oder zwei Jahren noch eine Begutachtung erfolgen und es gibt keinen Einstellungsgrund – das Verfahren wird erst dann wohl beendet werden, entweder wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage zurückzieht, falls sich der Gesundheitszustand nicht verbessert, oder der Tod des Angeklagten eintritt“, so der Vizepräsident des Landesgerichtes Bernhard Kolonovits.

Energie Burgenland
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Die Energie Burgenland verlangte Schadenersatz – mit Erfolg

Simandl: Sechs Millionen Euro zurückgezahlt

Zivilrechtlich wurde über die Taten von Rudolf Simandl hingegen sehr wohl verhandelt. Die Energie Burgenland verlangte Schadenersatz – mit Erfolg. Der ehemalige BEGAS-Chef musste mehr als sechs Millionen Euro zurückzahlen. Strafrechtliche Urteile gingen gegen sieben Mitarbeiter Rudolf Simandls. Das Gericht erließ teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen zehn und 25 Monaten. „Bei drei Angeklagten verblieb eine Freiheitsstrafe zwischen sechs bis acht Monaten, die unbedingt zu verbüßen war – diese wurden auch schon verbüßt, aber im Rahmen der elektronischen Fußfessel“, sagte Kolonovits.

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Rudolf Simandl in seinem Büro

Unschuldsvermutung gilt

Die Gefängnismauern von innen sah also keiner der Verurteilten – und wird es auch nicht. Sämtliche Verfahren sind abgeschlossen – außer jenes gegen den Hauptangeklagten. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht möglich.

„Der Angeklagte muss die Möglichkeit haben sich angemessen zu verteidigen – und wenn er nicht verhandlungsfähig ist, kann er weder dem Prozess beiwohnen, noch sich angemessen verteidigen“, so Kolonovits. Wie es Rudolf Simandl jetzt geht, soll ein weiteres Gutachten klären. Der Sachverständige hatte zuletzt empfohlen, den Angeklagten noch in diesem Jahr ein weiteres Mal zu untersuchen.