Person hält eine FFP2-Maske
APA/Helmut Fohringer
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Coronavirus

Lockerungen und Verschärfungen

Mit Donnerstag treten wieder Änderungen der Coronavirus-Schutzbestimmungen in Kraft: Einerseits kommt es zu einer Lockerung der Maskenpflicht, andererseits gelten verschärfte Regeln, was den Zugang zur Nachtgastronomie betrifft.

Der Zugang zur Nachtgastronomie ist ab Donnerstag eingeschränkt – ein Eintritt ist nur noch für Geimpfte und Personen mit einem negativen PCR-Testergebnis möglich. Das Land Burgenland hat bereits auf die neue Situation reagiert: Seit Dienstag werden in den sieben Impf- und Testzentren im Burgenland neben den Antigen- auch gratis PCR-Tests angeboten.

Lokalaugenschein bei erstem Öffnungssamstag in der Gastro in Oberwart
ORF
In der Nachtgastronomie fällt die Beschränkung der Kapazität

Die Tests werden in einem Labor in Wien ausgewertet. Das Ergebnis soll am darauffolgenden Tag bis spätestens 18.00 Uhr vorliegen und 72 Stunden nach Probenentnahme gültig sein, heißt es vom Land. Auch Apotheken werden künftig gratis PCR-Tests anbieten, kündigte die Österreichische Apothekerkammer am Mittwoch an. Das Angebot soll demnach in den nächsten Tagen bundesweit ausgerollt werden.

Volle Auslastung in Diskotheken

Ein weitere Änderung der Coronavirus-Regeln gibt es für Gastronomiebetriebe, in denen überwiegend im Stehen konsumiert wird – dazu zählen etwa auch Diskotheken. Hier fällt die bisherige Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent.

Eine Lockerung gibt es auch bei der Maskenpflicht im Handel. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Handel ab Donnerstag nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs vorgeschrieben. Dazu zählen laut Gesundheitsministerium etwa Supermärkte, Banken oder Apotheken. Im Gegensatz zu Wien folgt das Burgenland hier den Bundesvorgaben – im Gegensatz zu Wien, wo diese Lockerung bei der Maskenpflicht aufgrund einer Verordnung der Stadtregierung nicht in Kraft tritt.