Das Justizzentrum bzw. Gericht in Eisenstadt
ORF.at/Michael Baldauf
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Gericht

10 Monate bedingt für „Eiernockerl-Posting“

Ein Polizist ist am Montag am Landesgericht Eisenstadt zu einer bedingten Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden, weil er im Vorjahr an Adolf Hitlers Geburtstag am 20. April ein Foto von dessen angeblicher Lieblingsspeise – Eiernockerln mit grünem Salat – gepostet haben soll.

Der Burgenländer, der nach dem Posting seine FPÖ-Mitgliedschaft verlor und vorläufig suspendiert wurde, muss außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro zahlen. Der Polizist musste sich für ein Verbrechen gegen das Verbotsgesetz verantworten. Das Geschworenengericht sprach ihn mit fünf zu drei Stimmen schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, hieß es seitens des Landesgerichts gegenüber der APA. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft gaben keine Erklärung ab.

Code der Neonazi-Szene

In der Neonazi-Szene werden Anspielungen auf dieses Gericht immer wieder verwendet, um so die Unterstützung für Hitler und das nationalsozialistische Regime auszudrücken. Öffentlich gemacht wurde das Facebook-Posting des Polizisten durch einen Hinweis des „Falter“-Chefredakteurs Florian Klenk. „Mittagessen heute! Eiernockerl mit grünem Salat!“ war da in dem Posting zu lesen, das der Angeklagte an Hitlers Geburtstag am 20. April veröffentlicht hatte.

Darauf der Kommentar eines Freundes des Angeklagten: „Blondi fehlt“. Blondi war der Name von Hitlers Schäferhündin. Beide Männer waren zu dem Zeitpunkt FPÖ-Mitglieder. Kurz danach traten sie aus der Partei aus, wie Landesparteichef Alexander Petschnig damals wissen ließ.

Diskussionen innerhalb der FPÖ

In sozialen Netzwerken entspann sich eine heftige Debatte zu dem Fall, der auch innerhalb der FPÖ für Diskussionen sorgte, als der inzwischen aus der Partei ausgeschlossene Ex-Landtagsabgeordnete Manfred Haidinger auf Twitter fragte, Zitat: „Ihr glaubts wirklich, dass sich echte Nazis so outen? Gott seid ihr naiv oder spritzt Ihr euch ’LSD direkt in die Augen“. Eine Wortwahl, die FPÖ-Parteichef Norbert Hofer gar nicht gefiel. „Es gibt eine Grenze“, sagte er damals.

Polizei: Disziplinarkommission entscheidet

Der Polizist war außerdem vorläufig vom Dienst suspendiert worden, versah diesen aber in der Zwischenzeit wieder. Wie ein Sprecher des Landespolizeikommandos Burgenland gegenüber der APA erklärte, entscheide die Disziplinarkommission nun über etwaige weitere Schritte.