Der Yachtklub Breitenbrunn hat gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Eisenstadt vergangenen Mai berufen – mehr dazu in YC Breitenbrunn verliert gegen Esterhazy. Dieser Berufung hat das Landesgericht nicht stattgegeben. Der Yachtklub muss das Areal im Seebad räumen. Allerdings ist diese Entscheidung nicht rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist zulässig. Eine Revision beim Obersten Gerichtshof. Und die will der Yachtklub auch in Anspruch nehmen.
Streit dauert schon fast zwei Jahre
Der Rechtsstreit dauert bereits fast zwei Jahre. Die Esterhazy-Stiftung ist Eigentümer und baut das Seebad mit Millionenaufwand um. Das Grundstück des Yachtklubs liegt im Seebad, dass die Gemeinde Breitenbrunn von Esterhazy gepachtet hatte – bis 2018. Nach Ende des Pachtvertrags haben sich Esterhazy und die Gemeinde verglichen. Aufgrund dieses Vergleichs sollte der Yachtklub durch Exekution geräumt werden. Dagegen ist der Yachtklub gerichtlich vorgegangen, nicht nur gegen Esterhazy, sondern auch gegen die Gemeinde. Und ist nun wieder unterlegen.
Noch keine inhaltliche Stellungnahme von Esterhazy
Walter Bajons, Präsident des Yachtklubs, erklärte, der Klub werde auf alle Fälle Rechtsmittel einlegen, weil noch Rechtsfragen ungeklärt sind. Der Anwalt der Gemeinde Breitenbrunn (Bezirk Eisenstadt-Umgebung), Johannes Zink, sieht durch die Entscheidung des Landesgerichts bestätigt, dass der Vertrag mit der Gemeinde rechtswirksam ausgelaufen ist. Die Esterhazy Stiftung will noch keine inhaltliche Stellung nehmen, weil man die Urteile erst bekommen hat. Konkret handelt es sich in dem Streit mit dem Yachtklub um drei neue Urteile, zwei betreffen Esterhazy, eines die Gemeinde Breitenbrunn.