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U-Ausschuss: Klikovits gibt sich reumütig

Im Untersuchungsausschuss wurde am Abend die ehemalige Vorständin Franziska Klikovits befragt. Sie gilt als rechte Hand von Bankchef Martin Pucher. Die Befragung wurde nach einer halben Stunde abgebrochen und vertagt.

In der Befragung vermittelte sie mit gebrochener Stimme einen reumütigen Eindruck. Im Eröffnungstatement sagte Klikovits, dass sie zu keinerlei Vorgänge in der Bank Stellung nehmen kann, das Bankgeheimnis hindert sie daran.

Klikovits machte geltend, dass sie nicht vom Bankgeheimnis entbunden worden sei, weshalb sie keine Antworten zu bankrelevanten Themen, internen Abläufen und dergleichen geben könne. Daraufhin wurde festgelegt, sie an einem weiteren Termin zu befragen, wobei die Befragung teils nicht medienöffentlich sein wird.

Pucher und Ex-Vorständin Klikovits
BVZ/Bettina Eder
Auf diesem Archivfoto ist Klikovits neben Martin Pucher zu sehen

Gleichwohl betonte sie, mit den Ermittlungsbehörden nach bestem Wissen zu kooperieren. In ihrem Eingangsstatement sagte die frühere Bankmanagerin, dass sie als Schaltermitarbeiterin mit 19 Jahren gebeten worden sei, die Beschönigung eines Kontoauszuges vorzunehmen. Auch habe sie die folgenschwere Entscheidung getroffen, an der Verschleierung mitzuwirken, bis ein Ausgleich des entstandenen Finanzdeltas gefunden werde.

„Lebte in meiner eigenen Welt“

„Ich lebte in meiner eigene Welt, war eigentlich nur mehr in der Bank“, schilderte Klikovits. „Ich kann nicht in Worte fassen, wie leid es mir tut“, bedauerte sie. Sie würde alles dafür geben, das Geschehene rückgängig zu machen, „aber ich kann es leider nicht mehr ungeschehen machen“. Das Einzige, was sie tun könne, sei, den Ermittlungsbehörden für jede Information zur Verfügung zu stehen und „alles schonungslos offenzulegen“.

Patricia Spieß (ORF) zum Commerzialbank-U-Ausschuss

ORF-Redakteurin Patricia Spieß über die neusten Entwicklungen im Commerzialbank-Untersuchungsausschuss.

Verfahrensanwalt Michael Kasper verwies darauf, dass es hinsichtlich des Bankgeheimnisses um eine Interessensabwägung gehe. Ob eine Frage nicht beantwortet werden könne, werde daher im Einzelfall zu prüfen sein.

Erneute Befragung für Klikovits

Auch Verfahrensrichter Walter Pilgermair brachte zum Ausdruck, es sei nur in geringen Umfängen vorstellbar, dass man sich auf das Bankgeheimnis berufen könne. Auch die Gefahr einer weiteren Strafverfolgung sei seiner Meinung nach in jenen Bereichen nicht gegeben, zu denen Klikovits schon vollständig vor der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt habe.

Sowohl der Verfahrensanwalt als auch der Verfahrensrichter befürworteten schließlich den Vorschlag, Klikovits erneut zu befragen, wenn – wie von Klikovits angeboten – die Akten sämtlicher Protokolle über Aussagen, die die Ex-Bankvorständin bereits bei der WKStA getätigt habe, dem U-Ausschuss zur Verfügung gestellt würden. Ausschussvorsitzende Verena Dunst (SPÖ) erklärte sich mit der Vorgangsweise einverstanden und beendete die Befragung.