Chronik

Untreue bei Feuerwehr: Ermittlungen laufen

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ermittelt im Zusammenhang mit Veruntreuungsvorwürfen gegen zwei burgenländische Feuerwehrleute. Es geht laut Staatsanwaltschaft um einen höheren fünfstelligen Betrag.

Die beiden Verdächtigen waren zum Tatzeitpunkt Mitglieder der Stadtfeuerwehr Eisenstadt. Ihnen wird vorgeworfen, über einen Zeitraum von neun Jahren Gelder falsch verwendet zu haben. Den zunächst kolportierten Schadensbetrag von 250.000 Euro bestätigt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt am Dienstag nicht.

Medien berichten von 250.000 Euro

Ausgangspunkt des Falls sei die Prüfung der Feuerwehr durch die zuständige Abteilung des Landes gewesen, sagte Feuerwehrreferent Johann Tschürtz (FPÖ). Die Abteilung habe geprüft und dabei seien gleich am Anfang viele Belege aufgetaucht, die man nicht nachvollziehen habe können, so Tschürtz. Das habe sich dann gesteigert und so sei es dann zu dieser Summe gekommen. Näheres werde die Gerichtsbarkeit entscheiden.

Fakt sei, dass die Ermittlungen durch eine Anzeige Anfang des Jahres ins Rollen gebracht worden seien, sagte Staatsanwältin Petra Bauer. Aus dem Büro von Feuerwehrreferent Tschürtz hieß es dazu, dass diese Anzeige vonseiten des Landes kam. Ermittelt werde offiziell wegen der „falschen Verwendung von Geldern“, so Staatsanwältin Bauer. Zumindest eine der beiden Personen gegen die ermittelt werde, sei nicht mehr Mitglied der Feuerwehr.

Landesfeuerwehrkommandant Alois Kögl und Feuerwehrreferent Johann Tschürtz von der FPÖ
ORF
Alois Kögl erhielt die Wiederbestellungsurkunde von Feuerwehrreferent Johann Tschürtz am Montag

Kögl bleibt bis 2022 weiter im Amt

Die Ermittlungen waren abseits der Wiederbestellung des Landesfeuerwehrkommandanten Alois Kögl am Montag ein Thema. Kögl bleibt bis 2022 weiter im Amt, ab dann soll der Landesfeuerwehrkommandant von den Orts-, Abschnitts- und Bezirkskommandanten gewählt werden. So sieht es das neue Feuerwehrgesetz vor.

Er selbst habe anfangs die Notwendigkeit des neuen Feuerwehrgesetzes nicht unbedingt gesehen, mittlerweile sei er aber stolz auf dieses Gesetz, sagte Kögl in seiner Ansprache. Das Gesetz sieht etwa, neben des neuen Wahlsystems für den Landesfeuerwehrkommandanten, auch die Wahl von Ortsfeuerwehrkommandanten durch die aktiven Feuerwehrmitglieder vor. Zudem wird es eine Trennung der behördlichen Aufgaben und der Feuerwehrselbstverwaltung geben. Für die behördlichen Aufgaben wurde das Amt des Feuerwehrdirektors geschaffen.

Man habe diese Position bereits ausgeschrieben, sagte Feuerwehrreferent Tschürtz. Die Bewerbungsfrist werde jetzt dann enden und man werde den neuen Feuerwehrdirektor dann Mitte Dezember präsentieren.