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Chronik

Tojners Schadenersatzklage abgewiesen

Investor Michael Tojner hat seine Schadenersatzklage gegen das Burgenland verloren. Im Herbst war das Land vom Landesgericht Eisenstadt zu einer Zahlung von 15.000 Euro verurteilt worden, berief dagegen aber erfolgreich beim Oberlandesgericht Wien.

Tojner hatte das Land geklagt, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an die Medien weitergegeben wurde, bevor er selbst davon wusste.

Tojner sah sich in seiner Reputation geschädigt

Tojner hatte zunächst einen Millionenbetrag als Schadenersatz gefordert, weil er sich durch die Veröffentlichung der Anzeige in seiner Reputation geschädigt sah und hohe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen zu tragen gehabt habe. Zuletzt hatten die Forderungen noch rund 100.000 Euro betragen. Das Landesgericht Eisenstadt entschied vergangenen Herbst, das Land habe 15.000 Euro zu zahlen. Zwar bestehe ein öffentliches Interesse, der Detailgrad sei aber zu groß gewesen, hieß es.

Das Land berief gegen diese Entscheidung – erfolgreich, wie die Zeitung „Der Standard“ am Dienstag berichtete und Anwalt Johannes Zink gegenüber der APA bestätigte: „Wir haben vollständig gewonnen.“

Anwalt zeigt sich verägert

Auch Tojners Anwalt Karl Liebenwein bestätigte das Ergebnis in dieser Causa, erklärte jedoch in einem Statement: „Das OLG Wien übersieht in seiner nun getroffenen Entscheidung, dass der Zeitpunkt der öffentlichen Information das entscheidende Element der Unzulässigkeit ist.“ Es könne vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens keine Rechtfertigung gegeben sein, dass die öffentliche Hand zu einer medialen Vorverurteilung bei unbescholtenen Personen berechtigt wäre: „Die Entscheidung ist daher aus rechtsstaatlicher Sicht abzulehnen“, meinte Liebenwein. Er zeigte sich verärgert, dass die Unschuldsvermutung durch die geltende Rechtslage „völlig ausgehebelt wird“.