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Chronik:

Tojner gegen Land: 15.000 € statt Millionenbetrag

Das Burgenland soll Investor Michael Tojner nach einem Zivilprozess wegen Verletzung der Amtsverschwiegenheit rund 15.000 Euro Schadenersatz zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Tojner hatte zunächst einen Millionenbetrag als Schadenersatz gefordert.

Tojner hatte das Land geklagt, weil die Strafanzeige gegen ihn rund um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Wohnbaugesellschaften Pannonia, Riedenhof und Gesfö an die Medien weitergegeben wurde, noch bevor er selbst davon wusste – mehr dazu in Prozess-Fortsetzung Tojner gegen Land Burgenland. Das Land wirft Tojner umgekehrt Betrug vor Causa Tojner: Land beziffert 163 Mio. Euro Schadensbetrag. Dieser Vorwurf wurde von Tojners Anwalt immer zurückgewiesen.

Landesgericht: „Zu viele Details“

Das Landesgericht Eisenstadt urteilte nun, das Land habe durch zu viele Details die Amtsverschwiegenheit verletzt. Ursprünglich hatte Tojner einen Millionenbetrag gefordert, weil er sich durch die Veröffentlichung der Anzeige in seiner Reputation geschädigt sah und hohe Kosten für Beratungs- und PR-Unternehmen zu tragen gehabt habe.

Zuletzt betrugen die Forderungen noch rund 100.000 Euro. Das Landesgericht Eisenstadt bestätigte gegenüber der APA, dass es in der Causa ein Urteil gibt. Das Land sei verpflichtet, 15.000 Euro zu bezahlen, ein Mehrbegehren von rund 82.000 Euro sei abgewiesen worden, ebenso eine Teilforderung von 5.000 Euro. Ein Sprecher betonte, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist.

Unterschiedliche Beurteilung des Urteils

Tojners Rechtsanwalt Karl Liebenwein sprach von einem „richtungsweisenden Urteil“ und einer „genau geplanten rufschädigenden und vorverurteilenden Medienkampagne“ des Landes. Es zeige, dass „die Weitergabe von Detailinformationen von erhobenen Vorwürfen das Maß des berechtigten öffentlichen Informationsbedürfnisses überschreitet.“ Laut dem heutigen Anwalt des Landes, Johannes Zink, dagegen, hat der Richter entschieden, dass das Land über den damaligen Anwalt sowie den PR-Berater die Öffentlichkeit informieren durfte aufgrund des öffentlichen Interesses. Der von ihnen verwendete „Detailgrad“ sei dem Richter aber zu groß gewesen.

Zink: Land macht durch Prozess sogar Gewinn

„Wir sind erleichtert und froh, dass wir 99 Prozent abgewehrt haben“, so Zink. Man sei guter Dinge, in der zweiten Instanz auch diesen Restbetrag abwehren zu können. Vom zunächst geforderten Millionenbetrag seien nur 15.000 Euro übrig geblieben. Durch den Prozess mache das Land sogar einen Gewinn. Das Land bekomme viel mehr Kostenersatz, als er Tojner Geld bekomme, weil die Kosten vom ersten Klagsbetrag bemessen würden, stellte Zink fest.

ÖVP fordert Offenlegung der Prozesskosten

Die ÖVP fordert in diesem Zusammenhang die Offenlegung der gesamten Prozesskosten, die für das Land Burgenland im Streit mit Tojner entstanden sind. Hier gehe es auch um die Frage, was Doskozils Anwalt den Steuerzahler koste, sagte ÖVP-Landesgeschäftsführer Patrik Fazekas. Die ÖVP werde dazu eine schriftliche Anfrage an den Landeshauptmann stellen.

FPÖ: Vernichtendes Urteil

Das Urteil stelle insgesamt dem Handeln von Landeshauptmann Doskozil ein vernichtendes Urteil aus, meinte FPÖ-Landesgeschäftsführer Rudolf Smolej. Die Amtsverschwiegenheit stelle für den korrekten Umgang mit den Bürgern sicherlich einen wichtigen Grundstein dar.