Goldschakal
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CHRONIK

Abschusszeiten: Tierschützer üben Kritik

Der Goldschakal ist im Burgenland ein eher seltener Gast. Doch während das Raubtier in Wien, Salzburg und Vorarlberg geschützt ist, darf er im Burgenland von Oktober bis 15. März geschossen werden. Tierschutz Austria sieht hier eine Verletzung von EU-Recht.

Laut der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen, darf der Goldschakal nur geschossen werden, wenn ein „guter Erhaltungsstand der Art“ gesichert ist. Im Burgenland wurde dazu seit 2007 ein Monitoring eingerichtet. Jägerinnen und Jäger melden dort Sichtungen des Raubtieres. Ein wissenschaftliches Monitoring sei laut der Abteilung für Jagd im Land noch für heuer geplant.

In den vergangenen drei Jahren sind im Burgenland 27 Goldschakale abgeschossen worden – mehr dazu in Goldschakal zum Abschuss freigegeben. Im ungarischen Komitat Vas, das an das Burgenland grenzt, wurden im Vorjahr rund 750 Abschüsse getätigt.

Antrag der Grünen gegen Abschuss

Für Wolfgang Spitzmüller (GRÜNE) verstößt das Burgenland hier gegen EU-Recht: „Es ist völlig unnötig, diese Tiere überhaupt zu schießen. Sie stellen keine Gefahr für Menschen oder für die Viehwirtschaft dar, weder Fleisch noch Fell wird genutzt, und sie sind eine Bereicherung der Natur. Sie gehören aus der Liste der jagdbaren Tiere entfernt. Zumindest aber muss der FFH-Richtlinie Genüge getan werden.“ Spitzmüller will deshalb einen Antrag beim Landtag einbringen.