Christian Vlasich und Verena Dunst im Sozialmarkt Oberpullendorf
ORF/Andreas Herbst
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Soziales

Projekt für günstige Second-Hand-Räder

Die Volkshilfe startet eine Aktion, um es Personen mit geringem Einkommen zu ermöglichen, in den Sonnenmärkten kostengünstig ein Fahrrad zu kaufen. Zu diesem Zweck arbeitet die Volkshilfe mit dem BUZ Neutal zusammen, wo zuvor gespendete alte Räder, fachmännisch repariert werden.

Zum Start der Aktion bitten die burgenländische Volkshilfe und das BUZ Neutal um entsprechende Spenden in Form von alten, nicht mehr gebrauchten Fahrrädern. Abgegeben werden können diese Räder in den Sonnenmarkt-Sozialmärkten und Schatzgruben, den ARBÖ-Stützpunkten oder direkt im BUZ Neutal. Auf Wunsch werden die Räder auch direkt bei den Spendern zu Hause abgeholt, sagte Volkshilfe-Präsidentin Verena Dunst.

BUZ prüft und repariert abgegebene Fahrräder

Die Räder selbst dürfen auch diverse Schäden aufweisen, so BUZ-Neutal-Geschäftsführer Christian Vlasich. „Es sollte kein komplett verrostetes Rad sein, das schon fünf Jahre im Freien gestanden und eigentlich nicht mehr herzurichten ist. Aber, wenn es um einfache Reparaturen geht, etwa bei den Bremsen oder der Gangschaltung, das können wir alles machen“, so Vlasich.

Christian Vlasich und Verena Dunst im Sozialmarkt Oberpullendorf
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Christian Vlasich und Verena Dunst im Sonnenmarkt Oberpullendorf

„Wir“ meint in dem Fall die Anfang des Jahres ins Leben gerufene Fahrradwerkstatt des BUZ Neutal – mehr dazu in Neues AMS-Projekt für Radbranche. Hier erlernen die Teilnehmer dieses AMS-Projekts die entsprechenden Fähigkeiten für die Reparaturen. Die restaurierten Fahrräder werden dann in Sonnenmärkten weiterverkauft, sagte Dunst bei der Vorstellung des Projekts im Sonnenmarkt Oberpullendorf. „Wir werden sicher nicht mehr als 30 Euro für ein solches Fahrrad verlangen. Warum verlangen wir überhaupt etwas? Weil wir in den Sozialmärkten auch Menschen beschäftigen und diese Menschen auch entlohnen“, so Dunst.

Zielgruppe des Projekts

Zielgruppe des Projekts sind die Kundinnen und Kunden der Sonnenmärkte. Einkaufsberechtigt in diesen Märkten sind Personen mit einem maximalen Nettomonatsgehalt – im Fall eines Einpersonenhaushalts – von 1.392 Euro. Bei einem Zweipersonenhaushalt sind es 2.088 Euro, für jedes Kind unter 14 Jahren im Haushalt kommen 418 Euro hinzu.