Entlastung von Angehörigen, Wohnbegleitung und ein Fahrkosten-Ersatz – das sind nur drei des 15 Leistungen umfassenden Chancengleichheitsgesetzes. Soziallandesrat Leonhard Schneemann (SPÖ) stellte das voraussichtlich mit 1. Oktober in Kraft tretende Gesetz am Montagmittag vor.
Schneemann: „Selbstbestimmtes Leben ermöglichen“
Bereits bestehende Leistungen, die bisher im Sozialhilfegesetz festgeschrieben waren, wurden laut Schneemann für das Chancengleichheitsgesetz optimiert, darunter die Schulassistenz, die persönliche Assistenz und Maßnahmen der sozialen Rehabilitation. Ziel sei es, Menschen mit Behinderung ein „selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“, hieß es vom Landesrat.
Landesrat Schneemann zum Chancengleichheitsgesetz
Das Gesetz sei „ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Behindertenhilfe im Burgenland“, meinte Schneemann am Dienstagabend im „Burgenland heute“-Gespräch. Ursprünglich war es für 2022 angekündigt. Es sei ein Gesetz, dass man für die Menschen und mit den Menschen geschaffen habe und da habe man sich inhaltlich Zeit lassen wollen, um das mit den Beteiligten zu diskutieren, so der Landesrat. Außerdem habe auch die Bewältigung der Pandemie im Burgenland Personalressourcen gebunden.
Mehrausgaben betragen zehn Millionen Euro
Das dafür vorgesehene Budget werde dafür von 70 auf 80 Millionen Euro angehoben. Das Gesetz soll in der Landtagssitzung am 21. März beschlossen und nach einem Jahr evaluiert werden. Der Soziallandesrat rechnet mit rund 6.000 Burgenländern, die die Leistungen in Anspruch nehmen könnten.
ÖZIV und „Rettet das Kind“ involviert
Erarbeitet wurde das Gesetz gemeinsam mit dem Verband für Menschen mit Behinderungen (ÖZIV) und „Rettet das Kind“. Mario Zagler, stellvertretender Generalsekretär von Rettet das Kind, begrüßte die Verbesserungen, insbesondere die Wohnbegleitung, die das Ausziehen aus dem Elternhaus und eigenständiges Wohnen ermögliche. Hans-Jürgen Groß, Präsident des ÖZIV Burgenland, hob Förderungen für Kommunikationshilfen und Zuschüsse für behinderungsgerechte Umbauten hervor. Außerdem sei die Altersgrenze aufgehoben worden, sodass nun auch Burgenländer über 65 Jahren entsprechende Leistungen in Anspruch nehmen können.
Grüne erfreut, sehen aber Verbesserungspotenzial
In einer ersten Reaktion zeigte sich die Grüne-Klubobfrau Regina Petrik erfreut, dass es „nach langer Verschleppung nun soweit ist“. Für Petrik gebe es noch Optimierungsmöglichkeiten: „Das Gesetz bringt zwar noch nicht alle Verbesserungen, die wir uns erwartet hätten, wie zum Beispiel einen Rechtsanspruch auf Schulassistenz, aber es bringt wesentliche Verbesserungen für alle Betroffenen“ – mehr dazu Grüne zu Schulassistenz: „Schlimmer denn je“