Prozess gegen 83-Jährigen wegen versuchten Mordes
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Chronik

Versuchter Mord durch Stromschlag: Bedingte Einweisung

Ein 83-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt für zurechnungsunfähig erklärt und im Sinne des Paragrafen 21 Absatz 1 StGB bedingt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil er im vergangenen Juli versucht haben soll, seine bettlägerige Frau mit einem Stromschlag zu töten.

Wenn er sich weiter behandeln lässt und seine Therapie fortsetzt, kann der 83-Jährige mit einer Probezeit von fünf Jahren im Pflegeheim bleiben, erläuterte Richterin Karin Knöchl die rechtskräftige Entscheidung des Geschworenengerichts.

Der 83-jährige Pensionist soll am 30. Juli versucht haben, seine 87-jährige Frau durch einen Stromschlag zu töten. Die Frau ist bettlägrig und dement. Er soll ein Stromkabel verwendet haben, das an einem Ende gekappt war, und soll es an die Hand seiner Frau gedrückt haben. Dann sei die Pflegerin in das Zimmer gekommen, sie nahm dem Mann das Kabel weg – mehr dazu in 83-Jähriger wollte Frau mit Stromschlag töten.

Mit Pflegesituation überfordert

Der Angeklagte zeigte sich geständig, er sagte am Mittwoch vor Gericht, dass er zuerst seine Frau und dann sich selbst töten wollte. Er wollte nicht mehr leben und wollte seine Frau nicht zurücklassen. Er habe das Kabel etwa zehn Sekunden an die Hand seiner Frau gehalten, diese sei im Bett gelegen. Sie habe ihm aber gesagt, dass sie weiterleben wolle. Durch die Hilferufe der Frau wurde ihre Pflegerin, die sich in einem anderen Raum des Hauses aufhielt, darauf aufmerksam. Sie schritt ein und riss dem Mann das Kabel aus der Hand.

Der Mann erzählte, dass er und seine Frau mehr als 50 Jahre zusammen waren und sie eine gute Ehe geführt haben. Das sagte auch seine Frau, deren Zeugenaussage vorgelesen wurde. Er sei nie gewalttätig gewesen. Aber er sei mit der Pflegesituation überfordert gewesen, er habe sich mit den Pflegerinnen nicht verstanden.

Angeklagter hat laut Gutachten Alzheimer

Laut psychiatrischem Gutachten war der Mann zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Er leide an einer Alzheimer-Demenz und habe schwere depressive Phasen mit psychotischen Begleiterscheinungen. Man müsse davon ausgehen, dass der Angeklagte schwer krank sei, und dass er ähnliche Taten setzen werde. Deshalb wurde eine Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum empfohlen.

Hilfe im Krisenfall

Berichte über (mögliche) Suizide können bei Personen, die sich in einer Krise befinden, die Situation verschlimmern. Die Psychiatrische Soforthilfe bietet unter 01/313 30 rund um die Uhr Rat und Unterstützung im Krisenfall. Die österreichweite Telefonseelsorge ist jederzeit unter 142 gratis zu erreichen. Hilfe für Jugendliche bietet Rat auf Draht unter der Nummer 147.