Blick auf die Stiege mit der Statue der Justitia im  Justizpalast, Sitz des Obersten Gerichtshofs und des Oberlandesgerichts Wien, am Donnerstag, 19. Oktober 2017.
APA/Georg Hochmuth
APA/Georg Hochmuth
Chronik

Missbrauch: OGH hebt Urteil gegen Arzt auf

Ein Arzt aus Oberwart ist im Dezember 2022 am Landesgericht Eisenstadt verurteilt worden: Er soll vier Patientinnen in der Aufwachphase nach einer Narkose sexuell missbraucht haben. Nun hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil wegen erheblicher Bedenken auf.

Der Arzt aus Oberwart war im Dezember zu drei Jahren Haft – davon zwei Jahre bedingt – verurteilt worden – mehr dazu in Arzt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er hatte die Vorwürfe immer vehement bestritten und gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Der OGH gab dem jetzt statt und hob das Urteil wegen erheblicher Bedenken auf. Das Verfahren muss wiederholt werden.

Landesgericht: Aussagen der Patientinnen glaubwürdig

Zu den Vorwürfen: Der Mann soll vier Patientinnen im Zeitraum zwischen Juni und September 2021 in der Aufwachphase nach einer Narkose sexuell missbraucht haben. Die Assistentinnen des Arztes sagten zwar unisono aus, dass der Arzt praktisch nie allein mit seinen Patientinnen sei, doch das Gericht erachtete das im Dezember als wenig glaubwürdig. Die Aussagen der vier Frauen seien hingegen sehr glaubwürdig, hieß es damals in der Urteilsbegründung.

OGH: Prozess muss wiederholt werden

Der OGH begründet die Aufhebung des Urteils mit drei Argumenten. Im Prozess hatte ein Gutachter ausgesagt, bei Anwendung des Narkosemittel Propofol käme es häufig zu sexuellen Fantasien und Träumen. Das ist nach Ansicht des OGH vom Schöffengericht nicht ausreichend berücksichtigt worden. Zweitens seien in einem Fall DNA-Spuren des Arztes an der Brust der Patientin zu erwarten gewesen. Solche Spuren seien aber nicht gefunden worden. Und drittens hätten drei der vier Frauen ausgesagt, dass sie nicht sicher seien, dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen sei. Für den OGH sind das genügend Gründe, dass das Verfahren vor einem anderen Schöffensenat am Landesgericht Eisenstadt wiederholt werden muss. Ein Termin steht noch nicht fest.