Der Angeklagte
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Gericht

Arzt wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein Arzt aus dem Südburgenland ist am Mittwoch am Landesgericht Eisenstadt zu drei Jahren Haft, zwei davon bedingt, verurteilt worden, weil er vier Patientinnen in der Aufwachphase nach einer Sedierung sexuell missbraucht haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Frauen gaben an, der Chirurg und Allgemeinmediziner sei nach Magen- und Darmspiegelungen zu ihnen in den Aufwachraum gekommen und habe sie berührt. Der 46-Jährige bestritt das und erklärte sich die Vorwürfe mit „sexuellen Halluzinationen“.

Derartige Nebenwirkungen der Narkosemedikamente seien zwar möglich, meinte Richterin Doris Halper-Praunias, in ihrer Urteilsbegründung, verwies aber auf die auffällige Häufung und zeitliche Nähe der vier Fälle von Juli bis September 2021: „Innerhalb von vier Monaten vier ziemlich gleichartige Fälle in einer Ordination, wo vorher jahrelang nichts war und auch nachher keine weiteren Fälle vorgefallen sind – über dieses Argument kann man nicht hinwegsehen.“ Der Schöffensenat habe dafür nur eine Erklärung: „Diese Fälle haben stattgefunden“, betonte die Richterin. Die Frauen hätten außerdem einen „extrem glaubwürdigen Eindruck“ gemacht. Diese gaben laut Anklage an, der Arzt habe sie auf der Brust und im Genitalbereich berührt.

Prozess gegen Arzt
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Am Mittwoch fiel das Urteil in dem Prozess gegen den Arzt

Arzt bestritt alle Vorwürfe

Der 46-Jährige wies den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von wehrlosen Personen in vier Fällen vehement zurück und beteuerte mehrmals, er sei nie mit Patientinnen alleine im Raum, es sei immer eine Assistentin dabei. Das bekräftigten seine Mitarbeiterinnen bei ihren Befragungen als Zeugen. Es sei „unmöglich“, dass der Arzt alleine im Aufwachraum gewesen sei. Im Alltag sei es aber kaum vorstellbar, dass er nie für einige Sekunden für sich gewesen sei, meinte Halper-Praunias. Sie gehe davon aus, dass für ihn sehr wohl die Möglichkeit bestanden habe, die Taten zu begehen.

Der 46-Jährige muss insgesamt rund 3.600 Euro, aufgeteilt auf drei Opfer, zahlen. Er kündigte Berufung sowie Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil an, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Fortsetzung nach Vertagung

Der Prozess war zuvor schon zwei Mal vertagt worden war. Nach der Vertagung des Prozesses im Mai meldete sich eine weitere Frau bei der Polizei, mit entsprechenden Vorwürfen gegen den Arzt. Wie die anderen drei Frauen auch, gab sie an, von dem Arzt in der Aufwachphase nach der Untersuchung im Brust- und Genitalbereich berührt worden zu sein. Anfang November folgte dann die Prozessfortsetzung.